HPE Hanseatic Private Equity AG stellt Insolvenzantrag - was Anleger jetzt wissen müssen
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Die Insolvenzantragsstellung der Berliner HPE Hanseatic Private Equity AG hat viele Anleger geschockt. Aber die Anleger sind nicht rechtlos. Vielen kann geholfen werden.
Die HPE AG hat sich über die Hamburger E.I.B. Elbe Invest und Beteiligungs GmbH, die eine 100%-ige Tochter der HPE AG ist, an Technolgieunternehmen, Finanzdienstleistern und der Ponaxis AG beteilt. Das Unternehmen wollte die Beteiligungskäufe ganz wesentlich über die Emission von zwei Teilschuldverschreibungen in den Jahren 2005 mit einem Volumen in Höhe von € 8 Mio. (mit der amtlichen WKN A0EY6P) und einem Volumen in Höhe von € 20 Mio. (mit der amtlichen WKN A0KAHS) finanzieren.
Die beiden Anleihen wurden exklusiv über die Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) vertrieben. Das Itzehoer Finanzdienstleistungsinstitut warb Kunden mit hohen Zinsangeboten für das Tagesgeld und empfahl vielen die Eröffnung eines so genannten Zins-Kombi-Kontos. Dabei wurde ein Teil des Geldes auf einem Tagesgeldkonto und ein Teil in einen Genussschein oder in eine Anleihe, mitunter eine Teilschuldverschreibung der HPE AG, investiert.
Die Anleger trifft die Insolvenz des Unternehmens ganz erheblich. Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte: "Unseres Erachtens handelt es sich in den meisten Fällen um ganz besonders konservative Kapitalanleger, die nichts riskieren und ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto anlegen wollten. Dabei sind vielen die tatsächlich hochriskanten Wertpapiere empfohlen worden."
Doch die Anleger können in den meisten Fällen eine ganze Menge tun. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: "Sie sollten die Anleihe unverzüglich mit sofortiger Wirkung kündigen und die Valuten aus der Anleihe fällig stellen. Zudem könnten in sehr vielen Fällen Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnde Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG) geltend machen, wenn sie im Beratungsgespräch nicht auf die ganz erheblichen Risiken, u.a. Totalverlust, und die Annahme von Rückvergütungen bei der Vermittlung der Wertpapiere, die von der HPE AG gezahlt wurden, hingewiesen wurden."
Die BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte raten deshalb allen Betroffenen, sich von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle Ansprüche prüfen zu lassen. Dabei zählt auch der Faktor Zeit. Denn in vielen Fällen könnte beeits dieses Jahr Verjährung drohen, soweit es um Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geht. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt bundesweit die Interessen geschädigter Kapitalanleger.
BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte
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Datum: 19.03.2009 - 23:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/3808941-0
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.03.2009
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