Versicherungsfall Babybauch / Bei Stornierung wegen vorzeitiger Wehen muss die Reiserücktrittsversicherung zahlen
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Schwangere zahlen, die wegen vorzeitiger Wehen stornieren müssen,
berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung auf
ein Urteil des Amtsgerichts München. Die Schwangerschaft war beim
Versicherungs-Abschluss bekannt. Das Argument der Versicherung: Laut
Vertrag müsse nur bei unerwarteten schweren Erkrankungen gezahlt
werden. Dem widersprach das Gericht: Schwangerschaft sei keine
Krankheit, eine schwere Komplikation aber schon.
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Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 1/2013 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
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Datum: 08.01.2013 - 08:00 Uhr
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