Volkswagen strebt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit MAN an
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Volkswagen strebt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit MAN an
- Weiterer Schritt zur Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns
- Ziel ist eine verstärkte und vereinfachte Zusammenarbeit im Nutzfahrzeuggeschäft
Durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags soll eine verstärkte und vereinfachte Zusammenarbeit zwischen Volkswagen und MAN ermöglicht und damit die Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen gesteigert werden. Volkswagen hält derzeit 75,03 Prozent der Stimmrechte der MAN SE. Volkswagen hatte stets betont, die Schaffung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns aktiv weiterzuverfolgen und sich hierfür alle Optionen offen zu halten.
Der Volkswagen Konzern bekräftigte zudem, dass die Geschäftstätigkeit von MAN unter Beibehaltung der markenspezifischen Eigenschaften und Geschäftsfelder im Volkswagen Konzern auch mit einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag fortgeführt wird. Zudem respektiert Volkswagen selbstverständlich die Arbeitnehmerrechte in vollem Umfang und bekennt sich klar zu MAN und ihren Beschäftigten.
Ziel ist es, die erforderlichen Schritte für den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zügig einzuleiten. Über weitere Details werden die Unternehmen informieren.
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Datum: 09.01.2013 - 18:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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