NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfen

NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfen

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NPD-Verbot kann Rechtsextremismus nicht bekämpfen



(pressrelations) -
Zu der Eröffnung der Ausstellungstournee des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die politische Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus muss aus der Mitte der Gesellschaft und auf Dauer geführt werden.
In der Öffentlichkeit wird Rechtsextremismus leider oft nur punktuell wahrgenommen, etwa wenn rechtsextremistische Parteien einen Wahlerfolg verbuchen konnten oder es zu schwerwiegenden Gewaltexzessen kam. Nach einer kurzzeitigen Skandalisierung gerät das Thema schnell wieder in den Hintergrund. Die Demokratie hat aber einen Dauerauftrag für Demokratie und Toleranz.
Die juristischen Hürden für ein Parteienverbot sind nach unserem Grundgesetz hoch. Der Beschluss der Länder für ein erneutes Verbotsverfahren hat die juristischen Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht die NPD verbieten würde, nicht aus dem Weg geräumt. Wenn wir wieder über die juristischen Hürden stolpern, hat die NPD gewonnen. Verbote von Vereinen und von Parteien mögen dazu führen, dass Organisationshüllen wegfallen - die Extremisten selbst hingegen werden sich neue Zusammenschlüsse suchen
Den Rechtsextremismus bekämpft man nicht, wenn man die NPD verbietet. Keine juristische Auseinandersetzung kann politisches Engagement ersetzen.

Gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Denken hilft nur eine demokratische Kraftanstrengung der Zivilgesellschaft. Je mehr Menschen sich den Rechtsextremisten dauerhaft entgegenstellen, desto schneller verschwinden sie in der Bedeutungslosigkeit.

Hintergrund:

Die deutschlandweite Ausstellung des BMJ-Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus beginnt am 10.01.13 am Gymnasium in Starnberg. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird als Initiatorin des Schülerwettbewerbes die Ausstellung in Starnberg eröffnen.
Danach werden die Beiträge an den Schulen am 24.1. in München, am 15.2. in Aachen, am 1.3.13 in Herzogenrath, am 8.3.13 in Sasbach, am 20.3.13 in Baruth, am 5.4.13 in Rathenow, am 19.4.13 in Templin, am 3.5.13 in Neustadt-Glewe, am 17.5.13 in Cloppenburg, am 17.5.13 in Köln für die Dauer von je zwei Wochen zu sehen sein.



Rund 4000 Schülerinnen und Schüler haben mit über 310 spannenden und kreativen Einsendungen am Schülerwettbewerb gegen Rechtsextremismus des Bundesministeriums der Justiz teilgenommen. Dieses beeindruckende zivilgesellschaftliche Engagement wird mit der Wanderausstellung des Bundesjustizministeriums auch für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht.
Das Bundesjustizministerium hat aus großartigen Beiträgen eine Ausstellung zusammengestellt, mit der die zehn erstplazierten Beiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ihren jeweiligen Schulen präsentiert werden.
Mit dieser Ausstellung zeigt das Bundesministerium der Justiz an vielen Orten in ganz Deutschland, mit welchen Ideen sich so viele Jugendliche für eine Gesellschaft ohne Ausgrenzung und gegen Rechtsextremismus stark machen.


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Datum: 10.01.2013 - 10:21 Uhr
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