Rechtsanwalt Dr. Deckert beantwortet Fragen zum Wohnungseigentumsrecht
(Freiburg, 18. März 2009) - Seit dem 1. Juli 2007 ist die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft. Nun ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die FDP-Fraktion stellte im Bundestag eine so genannte “Kleine Anfrage” an die Bundesregierung mit 27 Fragen zur Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes.
Haufe Mediengruppe(firmenpresse) - Die Antwort der Bundesregierung fiel knapp aus: Ihrer Meinung nach hat sich das neue Wohnungseigentumsrecht bereits in der Praxis bewährt. Änderungsbedarf bestehe - bis auf eine Korrektur beim Versteigerungsverfahren - keiner.
Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dietrich Deckert, WEG-Experte und Herausgeber des Standardwerkes “Die Eigentumswohnung”, nimmt Stellung zu der Antwort der Bundesregierung. Eine Kurzform der Stellungnahme findet sich auf http://www.haufe.de/immobilien. Dr. Deckert plädiert für eine Vereinfachung des Wohnungseigentumsrechts: “Betrachtet man die gesamte, derzeit gesetzlich geregelte Materie zum deutschen Wohnungseigentumsrecht, muss ich bedauerlicherweise feststellen, dass es rechtlich insbesondere für junge, noch nicht geschulte Beteiligte immer schwieriger und zeitaufwendiger wird, sich ausreichend rechtskundig zu machen. Eine Vereinfachung wäre auch in diesem Rechtsgebiet angebracht.”
Dr. Deckert geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf folgende Themen ein: Beschlüsse zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Beschlüsse zu Modernisierungsmaßnahmen und Zahlungsmodalitäten, Umstellung des Rechtsweges und die Vereinfachung der Zwangsversteigerung.
Die vollständige Stellungnahme von Dr. Deckert zu den insgesamt 27 Fragen an die Bundesregierung und deren Antwort kann in dem Werk “Die Eigentumswohnung”, erhältlich als Loseblattwerk mit CD-ROM, als CD-ROM-Version und als Online-Version nachgelesen werden.
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Datum: 23.03.2009 - 15:57 Uhr
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