Die Ehescheidung- einigen wenn möglich- streiten wenn nötig

Die Ehescheidung- einigen wenn möglich- streiten wenn nötig

ID: 794051

Wenn eine Ehe geschieden wird sollten die Parteien möglichst versuchen sich zu einigen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Regelungen ggf. vor dem Familiengericht durchgesetzt werden.



Rechtsanwalt Dr. Unger, Anwalt für FamilienrechtRechtsanwalt Dr. Unger, Anwalt für Familienrecht

(firmenpresse) - In Deutschland werden jährlich mehrere hunderttausend Ehen geschieden. Dabei sollt möglichst versucht werden sich gütlich zu einigen. Wenn die Eheleute sich nicht einigen können und über den Unterhalt, den Zugewinnausgleich und ggf. auch noch das Sorgerecht streiten, dann entstehen erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten. Im Hinblick auf diesen finanziellen Aspekt sollten die Parteien sorgfältig abwägen, ob wirklich über alles vor Gericht gestritten werden muss oder ob nicht doch eine einvernehmliche Regelung bzw. Aufteilung in Betracht kommt. Gebührenrechtlich stellen die Scheidung, der Unterhalt und das Sorgerecht nämlich einzelne Streitgegenstände dar, die auch gesondert vergütet werden. Gerade wenn um sehr geringe Abweichungen gestritten wird, übersteigen die Anwaltskosten unter Umständen den erkämpften Vorteil. Wenn dabei auch der emotionale Stress berücksichtigt wird, lohnt es sich im Nachhinein manchmal nicht. Auf der anderen Seite müssen aber auch beide Seiten mit den Getroffenen Regelungen leben können und es sollte sich keine Partei benachteiligt fühlen. Da all diese Aspekte zu berücksichtigen sind, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Das Ziel sollte stets sein, nach der Scheidung einen Neubeginn in Angriff zu nehmen und dem ehemaligen Partner auch möglichst noch in die Augen schauen zu können. Sicher wird dies nicht in jedem Fall möglich sein, aber häufig führt eine gütliche Scheidung auch dazu, dass die Scheidung emotional besser verkraftet wird.


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Datum: 10.01.2013 - 15:20 Uhr
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