Wichtige Änderungen 2013
Marburg (8. Januar 2013) Der Jahreswechsel 2012/13 geht mit einigen wichtigen gesetzlichen Änderungen in den Bereichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie in der Altersvorsorge einher.
Auch Rentner sind von den aktuellen Änderungen betroffen. So tritt ab 2013 die zweite Stufe der sukzessiven Anhebung der Regelaltersgrenze in Kraft. Zudem werden die Renten im Rahmen der Rentenanpassung in den alten Bundesländern voraussichtlich um rund ein Prozent und in den neuen Bundesländern um rund drei Prozent steigen. Ein wirklicher Grund zur Freude ist dies jedoch nicht. Rechnet man eine wahrscheinliche Inflationsrate von rund zwei Prozent gegen, so ergibt sich für Rentner ein realer Kaufkraftverlust ihrer Altersbezüge. Eine Änderung dieses Trends scheint aufgrund des demographischen Wandels und des nötigen finanzpolitischen Soliditätskurses auch in den kommenden Jahren mehr als unwahrscheinlich, entsprechend wichtiger wird künftig die private Altersvorsorge zum Erhalt des Lebensstandards im Alter.
Bei der Basis-Rente, auch als Rürup-Rente bekannt, steigt der Sonderausgabenabzug 2013 um zwei Prozentpunkte. Damit können aktuell 76 Prozent (abzüglich eventueller Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) als Sonderausgaben abgesetzt werden. Daraus resultieren 2013 Höchstwerte von jährlich 15.200 Euro für Alleinstehende und 30.400 Euro für Verheiratete.
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung stehen zum Jahreswechsel Neuerungen an. So erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern von monatlich 3.825 Euro auf nunmehr 3.937,50 Euro. Parallel erhöht sich 2013 die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, von bislang 4.237,50 Euro auf jetzt 4.350 Euro.
Mit Beginn des neuen Jahres startet in Deutschland die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, im Volksmund auch „Pflege-Bahr“ genannt, die von jedem nicht pflegebedürftigen Volljährigen in Anspruch genommen werden kann. Bei einem Mindestbeitrag von monatlich zehn Euro (jährlich 120 Euro) schießt der Staat monatlich fünf Euro (jährlich 60 Euro) hinzu. Ein genauer Vergleich auch mit nicht staatlich geförderten Angeboten ist für den Verbraucher jedoch unbedingt empfehlenswert. Zeitgleich wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahresbeginn von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent (2,3 Prozent für Kinderlose) erhöht. Finanziert werden damit unter anderem verbesserte Pflege- und Sachleistungen.
Unabhängig von den oben genannten definitiven Änderungen sind zahlreiche Gesetzesinitiativen geplant, die im Laufe des Jahres verwirklicht werden könnten. So ist eine Erhöhung der Förderhöchstgrenzen in der Basis-Versorgung für Singles auf 24.000 Euro und 48.000 Euro für Verheiratete ebenso im Gespräch wie eine umfassende Förderung der Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann in weit stärkerem Umfang von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren soll. Ebenfalls geplant sind verbesserte Transparenzvorschriften für Riester- und Basis-Renten, einheitliche Kostenregelungen für Riester-Renten bei einem Anbieterwechsel sowie die stärkere Flexibilisierung des Wohn-Riesters. Für Geringverdiener könnte die diskutierte Lebensleistungsrente interessant sein. Ebendiesen soll durch einen steuerfinanzierten Zuschuss eine Rente über der Grundsicherung ermöglicht werden, wenn die Betroffenen mehr als 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt haben.
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Datum: 11.01.2013 - 10:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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