Die Themen "Steuer-CD" und "Steuersünder" bleiben allgegenwärtiger Bestandteil

Die Themen "Steuer-CD" und "Steuersünder" bleiben allgegenwärtiger Bestandteil der täglichen Meldungen

ID: 795020

Werüber eine Selbstanzeige nachdenkt, sollte sich zuvor dringend umfangreichend beraten lassen.



(firmenpresse) - Es ist der Albtraum eines jeden Bundesbürgers, bei dem Unsicherheiten bezüglich der von ihm abgeführten Steuern bestehen: Die Steuerfahndung kommt, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Nach wie vor kauft die Bundesregierung Steuer-CDs auf und für die Betroffenen, die hier aufgeführt sind oder glauben, aufgeführt sein zu können, ist äußerste Eile geboten. Gerade in schwerer wiegenden Fällen kann mit unmittelbar bevorstehenden Hausdurchsuchungen gerechnet werden. Mit einer Selbstanzeige kann der Schaden häufig begrenzt werden. Im besten Fall bleiben Steuersünder sogar straffrei und müssen lediglich die Steuern nachzahlen. Allerdings sollte eine Selbstanzeige nicht ohne Vorbereitung, sondern nur nach einer fachlichen Rücksprache und umfangreichen Beratung in Betracht gezogen werden. Der Steuerberater, Rechtsanwalt und vereidigte Buchprüfer Dr. jur. Horst Reuter berät Mandanten, die über eine Selbstanzeige nachdenken, kompetent, anonym und diskret. Sollte die Entscheidung zugunsten der Selbstanzeige ausfallen, so müssen die betroffenen Jahre nacherklärt und die verkürzten Steuern nachgezahlt werden.

Kommt es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung, bevor eine Selbstanzeige erfolgt ist, so haben Betroffene, die auf einer der rechtlich umstrittenen Steuer-CDs aufgeführt sind, naturgemäß weniger Möglichkeiten, die Angelegenheit mit geringem Schaden zu überstehen. Auch in diesem Fall sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der bei der Hausdurchsuchung anwesend ist. Außerdem müssen die Betroffenen entscheiden, ob sie sie mit der Steuerfahndung kooperieren oder es vorziehen, zu den Vorwürfen zu schweigen. Diese Entscheidung kann nicht pauschal gefällt werden, sondern es muss vielmehr die beste Alternative für den jeweiligen Einzelfall gefunden werden. Auf der Webseite www.dr-jur-reuter.de finden Betroffene die Kontaktdaten, die ihnen eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen, wobei eine anonyme Behandlung des entsprechenden Einzelfalls gewährleistet ist.



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Bei der Website www.dr-jur-reuter.de handelt es sich um die Informationsseite des Steuerberaters, Rechtsanwalts und vereidigten Buchprüfers Dr. jur. Horst Reuter. Er legt im Sinne seiner Mandanten größten Wert auf Anonymität und Geheimhaltung. Auf der Seite werden die umfangreichen Leistungen vorgestellt und über alle Themen rund um das Thema "Steuern" informiert.



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texte und storys
Claudia Roloff-Becker
Pöppelmannstraße 35
33739 Bielefeld
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Datum: 12.01.2013 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


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