Neue OZ: Kommentar zu Datenschutz / Arbeit
ID: 795236
Was ist erlaubt bei der Videoüberwachung von Arbeitnehmern, was
nicht? Lidl, Bahn und Telekom sind skandalöse Beispiele dafür, dass
Unternehmen übers Ziel hinausgeschossen sind. Bisher bewegten sich
Arbeitgeber in einer rechtlichen Grauzone, und die Gerichte konnten
nur Einzelfallentscheidungen treffen.
Ganz verschwunden wird diese Grauzone auch mit der Einführung der
neuen Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmern nicht sein. Nach
wie vor werden die Richter oft genug abwägen müssen, ob ein Vorgehen
noch verhältnismäßig war oder zu weit ging. Generell aber nimmt dank
der neuen Regeln zur Videoüberwachung die Rechtssicherheit endlich
zu. Wie praxisgerecht sie sind, wird sich zwar erst zeigen.
Grundsätzlich aber stärkt der Staat die Arbeitnehmer, die im
Streitfall meist in der schwächeren Position waren. Die heimliche
Beobachtung im Betrieb wird verboten, Chefs bekommen Grenzen
aufgezeigt, die sie bei einer Kontrolle und Überwachung ihrer
Mitarbeiter nicht überschreiten dürfen.
Strittiger sind die neuen Regeln zur offenen Überwachung. Aber
Beschäftigte müssen nicht befürchten, gleich gläserne Mitarbeiter zu
werden. Nur ausnahmsweise dürfen Unternehmen offen Kameras einsetzen,
etwa wenn sie Korruption bekämpfen oder Diebstahl verhindern wollen.
Die Vorgaben sind so streng, dass eine Massenbespitzelung illegal
ist.
Christof Haverkamp
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.01.2013 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 795236
Anzahl Zeichen: 1713
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 246 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Datenschutz / Arbeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).