TÜV Rheinland: Vorsicht vor Eis auf fahrenden Nutzfahrzeugen / Lkw-Fahrer verpflichtet zum Eisräumen auf Fahrzeugen / Im Zweifel vom Überholen absehen und Abstand halten
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Wasser und Schnee ansammeln. Im Winter gefrieren diese häufig über
Nacht. Und nicht selten passiert es, dass gerade in Kurven oder bei
schneller Fahrt Schnee und Eisbrocken von der Plane runterrutschen.
Das gefährdet nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Abfliegender Schnee
und Eis behindern die Sicht oder können Fahrzeuge sogar beschädigen.
Auch wenn Schnee- und Eisbrocken auf der Straße landen, zwingen sie
den nachfolgenden Verkehr zu Ausweichmanövern.
Besonders vorsichtig sollten Autofahrer auf Autobahnauffahrten
sein. Wenn die Lkws beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich
noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen. "Wenn
Autofahrer bei einem Lkw abfliegenden Schnee oder Eis bemerken, gilt
es, einen großen Sicherheitsabstand einzuhalten und in jedem Fall vom
Überholen abzusehen", erklärt Hans-Ulrich Sander, Verkehrsexperte bei
TÜV Rheinland.
Ein Problem, das eigentlich gar nicht auftreten dürfte.
"Geschlossene Schneedecke ist bei Trucks tabu. Lkw-Fahrer sind dazu
verpflichtet, vor jeder Fahrt den Lkw komplett von Schnee und Eis zu
räumen", so Sander weiter. Wird das nicht gemacht, drohen Verwarn-
und Bußgelder und im Zweifel sogar Probleme mit der
Haftpflichtversicherung. Auf verschiedenen Autobahnraststätten stehen
Truckern Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das Dach und
die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie
eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.
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Datum: 14.01.2013 - 12:00 Uhr
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