Schattenseiten der Energiewende: Pflanzenschutzämter warnen vor BASF Clearfield-Raps

Schattenseiten der Energiewende: Pflanzenschutzämter warnen vor BASF Clearfield-Raps

ID: 796223
(ots) - In Deutschland werden die Flächen für den Anbau
der Energiepflanze Raps knapp. Auf jedem siebten Acker wird die
gelbblühende Nutzpflanze schon angebaut. Um die Erträge zu steigern,
hat BASF gemeinsam mit Züchtern in diesem Winter ein neues
Anbausystem in Deutschland auf den Markt gebracht. Es besteht aus dem
BASF-Pflanzenschutzmittel Vantiga und Saatgut einer neu gezüchteten
Rapssorte, dem Clearfield-Raps. Pflanzenschutzämter und die
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft warnen jetzt vor der
Aussaat von Clearfield-Raps. Eckehard Niemann von der
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft fordert gar ein Verbot.
Seine Befürchtung: Die neue Rapssorte könnte sich unkontrolliert auf
landwirtschaftlichen Flächen und in der Umwelt ausbreiten. Das
berichtet das Wirtschaftsmagazin "Plusminus" vom NDR im Ersten.

Clearfield-Raps ist resistent gegen das Unkrautvernichtungsmittel
Vantiga, das von BASF vertrieben wird. Wird Vantiga auf einem Feld
mit Clearfield-Raps versprüht, sterben Unkräuter ab, der
Clearfield-Raps überlebt die Behandlung. Ein solches Verfahren ist
bislang mit gentechnisch veränderten Pflanzen bekannt. Erstmals kommt
jetzt ein Anbausystem mit einem auf konventionellem Weg gezüchteten,
herbizidresistenten Raps in Deutschland zum Einsatz. Problematisch
ist, dass in diesem Fall das Gentechnikgesetz nicht greift, das
Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten des Erzeugers, Vorgaben zur
Lagerung und Beförderung, Abstandsregelungen und Ansprüche bei einer
Nutzungsbeeinträchtigungen benachbarter Flächen regelt.

Das Pflanzenschutzmittel Vantiga wurde vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen.
Clearfield-Raps-Saatgut wird aus benachbarten EU-Ländern bezogen, in
Deutschland wurde bisher noch keine Sorte zugelassen. Auf deutschen
Flächen wird daher Saatgut verwendet, das in EU-Nachbarländern


zugelassen wurde. Clearfield-Raps steht bereits auf 3000 Hektar
Ackerfläche, das sind 0,2 Prozent der Rapsanbaufläche in Deutschland.
Probleme zeigten sich bei Versuchen des Pflanzenschutzamts
Niedersachsen. Auf einer Versuchsfläche wurde erst Clearfield-Raps,
danach Weizen angebaut. Der Raps vom Vorjahr keimt im Weizen wieder
aus, dieses Problem besteht auch schon bei herkömmlichem Raps. Doch
Clearfield-Raps lässt sich mit den gängigen Mitteln, die gegen Raps
in Weizen eingesetzt werden, nicht bekämpfen. Die Clearfield-Pflanzen
verbleiben auf der Fläche, so Dr. Dirk Wolber, Leiter der Herbologie
des Pflanzenschutzamtes Niedersachsen. Gemeinsam mit Kollegen anderer
Pflanzenschutzämter warnt er Landwirte vor den Risiken des
Clearfield-Raps-Anbaus, denn ein dichter Rapsteppich im Weizenfeld
bedeutet weniger Ertrag.

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht die Nutzung von
Clearfield-Winterraps kritisch. Denn die Resistenz dieses Rapses
könnte sich auf Rapssorten der Nachbarfelder übertragen. Außerdem
könne Clearfield-Raps von Ernte-und Transportmaschinen rieseln und
sich so ungewollt auf Flächen von Landwirten verteilen, die sich
gegen den Anbau von Clearfield-Raps entschieden haben. In diesen
Fällen seien gegebenenfalls Ausgleichs- oder Schadenersatzforderungen
zu prüfen, so das Ministerium gegenüber Plusminus. BASF sieht keine
Nachteile des Clearfield-Raps-Systems, eine Verschleppung von
Clearfield-Raps nach der Ernte sei kein Problem, da sich
Clearfield-Raps nicht grundsätzlich von anderem Raps unterscheide.

Bis Herbst 2012 wuchs Clearfield-Winterraps nur auf
Versuchsfeldern und Flächen zur Saatgutvermehrung. BASF erklärte
gegenüber "Plusminus", mit den Züchtern sei grundsätzlich eine
Kennzeichnung des Saatguts als Clearfield-Raps vereinbart worden.
Doch in der Vergangenheit ist das nicht immer der Fall gewesen. Das
Saatgut stammt zurzeit aus benachbarten EU-Ländern und eine
Kennzeichnung als Clearfield-Raps ist dort nicht verpflichtend. So
kam es, dass Landwirte Clearfield-Raps auf ihren Feldern vermehrten,
ohne es zu wissen. Betroffene haben sich an das Pflanzenschutzamt
Niedersachsen gewandt. Aus Baden-Württemberg meldete ein
Beratungsunternehmen den Pflanzenschutzämtern, dass es 2011 ein
Bekämpfungsproblem mit Rapspflanzen auf einem Feld gab. Eine Analyse
der Rapspflanzen ergab, dass es sich um Raps mit einer
Clearfield-Genetik handelte. Das landwirtschaftliche
Beratungsunternehmen geht davon aus, dass bei einer Lieferung
Versuchssaatgut aus 2008 einzelne Sorten bereits Verunreinigungen mit
Clearfield-Raps aufwiesen.

Besonders problematisch ist die ungewollte
Clearfield-Raps-Aussaat, wenn auf der gleichen Fläche anschließend
Zuckerrüben angebaut werden. Europas zweitgrößter Zuckerhersteller,
die Nordzucker AG warnt seine Rübenlieferanten daher vor dem Anbau
des Clearfield-Rapses. Denn ein mit Raps verunkrautetes Rübenfeld
bringt weniger Ertrag und die holzigen Rapsstängel können die
Zuckerfabrik lahm legen, wenn sie mit den Rüben auf den
Transportbändern und anschließend in den Schneidmaschinen landen.
Selbst BASF rät, Clearfield-Raps aus Zuckerrübengebieten
rauszuhalten. Trotzdem ist es nach "Plusminus"-Recherchen bereits im
Jahr der Markteinführung zu einer Aussaat von Clearfield-Raps in
Rübengebieten in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
gekommen.

"Plusminus": Mittwoch 16. Januar, 21.45 Uhr, Das Erste 15. Januar
2013 / RC



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Ralph Coleman
Tel: 040-4156-2302

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