Lohngleichheit in der Zeitarbeit

Lohngleichheit in der Zeitarbeit

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iGZ-Hauptgeschäftsführer: Zeitarbeitnehmerschaft wird nach Tarif und nicht nach Geschlecht bezahlt



(PresseBox) - "Mit der Forderung, Zeitarbeit, Minijobs und Teilzeitarbeit abzuschaffen, schafft die Partei Die LINKE keine Lohngleichheit, sondern ein riesiges Plus an Arbeitslosigkeit. Außerdem zieht sie einer noch gar nicht absehbaren Vielzahl von Haushalten die Existenzgrundlage unter den Füßen weg", reagierte jetzt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf ein Statement der Partei Die Linke zur CDU-Forderung nach Lohngleichheit von Männern und Frauen. "Hätte sich Fraktionssprecherin Jutta Krellmann schlau gemacht wüsste sie, dass gerade in der Zeitarbeit der Anteil der Frauen seit vielen Jahren stabil bei rund einem Viertel aller Beschäftigten liegt. Auch der Anteil an Minijobs in der Zeitarbeit sei verschwindend gering. Zeitarbeit - wie auch Minijobs in dieser Branche - werden von den Frauen in erster Linie dazu genutzt, nach einer beruflichen Pause wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Diese Form der Beschäftigung werde beispielsweise nach Schwangerschaften oder Erziehungszeiten geschätzt, wenn gezielt nach Teilzeitbeschäftigung gesucht werde. Es sei besonders die Flexibilität der Zeitarbeitseinsätze, die für Frauen attraktiv sei - der Job könne nach den Erfordernissen des Privatlebens organisiert werden. Von Lohnungleichheit könne ebenfalls keine Rede sein, "denn über 99 Prozent der Zeitarbeitnehmerschaft wird nach iGZ-DGB-Tarifverträgen bezahlt, die keine Differenzierung nach Geschlecht, sondern eine Bezahlung nach der jeweiligen Tätigkeit vorsehen", erläuterte der iGZ-Hauptgeschäftsführer.



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Datum: 15.01.2013 - 16:29 Uhr
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