Osterzeit ist Reisezeit: Tipps für Reisende' der Schlichtungsstelle Mobilität

Osterzeit ist Reisezeit: Tipps für Reisende' der Schlichtungsstelle Mobilität

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Osterzeit ist Reisezeit: Tipps für Reisende" der Schlichtungsstelle Mobilität



(pressrelations) - Berlin, 24.03.09 - Osterzeit ist Reisezeit. Was aber, wenn der Flug ausfällt, der Zug Verspätung hat, der Koffer nicht auf dem Gepäckband ist? Auch Reisende haben Rechte. Oft wissen sie jedoch nicht, was ihnen konkret zusteht und was sie machen müssen, um ihre Rechte durchzusetzen. Mit der neuaufgelegten Broschüre *Tipps für Reisende" hilft die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität bei der Urlaubsvorbereitung. Die Broschüre gibt Hinweise, was vor und während der Reise beachtet werden sollte, um Probleme zu vermeiden. Und sie empfiehlt, was zu tun ist, wenn doch mal etwas schiefläuft.

So haben beispielsweise Reisende, deren Flug überbucht wurde, je nach Entfernung einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro. Vorausgesetzt, man fliegt innerhalb Europas oder mit einer europäischen Fluggesellschaft. Wenn ein Koffer verloren geht, muss die Fluggesellschaft Schadensatz in Höhe von maximal rund 1.000 Euro zahlen. Allerdings nur, wenn der Schaden nachgewiesen werden kann und die entsprechenden Beschwerdefristen eingehalten werden.

Die Broschüre kann in gedruckter Form kostenfrei über die Schlichtungsstelle Mobilität bezogen werden. Auch die Verbraucherzentralen sowie viele städtischen Bibliotheken (Hamburg, München, Stuttgart, Rostock, Leipzig, Dresden) und die Stationen der Bahnhofsmissionen halten für ihre Besucher Exemplare bereit. Während der Osterreisezeit wird die Broschüre bei vielen Buchhandlungen an Bahnhöfen und Flughäfen erhältlich sein. Sie kann aber auch von der Internetseite der Schlichtungsstelle Mobilität heruntergeladen werden und ist zudem als barrierefreie Version für sehbehinderte und blinde Reisende verfügbar.

Auch für Reisende, die es bevorzugen, sich mit Hilfe ihres Mobiltelefons zu informieren, gibt es einen neuen Service der Schlichtungsstelle Mobilität. Wichtige Reiseinformationen wurden für das Mobil-Format optimiert. Zu diesen werden Reisende automatisch weitergeleitet, wenn sie die Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org mit dem Handy aufrufen. Bequem kann diese Seite per Handy auch mit einem QR-Code geöffnet werden.



Wenn es trotz allem zum Streit mit einem Fernverkehrsunternehmen über Erstattung oder Schadensersatz kommt, hilft die Schlichtungsstelle kostenlos weiter. Sie informiert umfassend und bemüht sich mit einem Schlichtungsvorschlag für Reisende und Unternehmen um eine außergerichtliche Einigung. Betroffene können sich telefonisch unter 030/469970-0 (werktags 9-14 Uhr), per Fax unter 030-469970-10 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@vcd.org an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden.


Bei Rückfragen:
Birgit Zandke-Schaffhäuser, Schlichtungsstelle Mobilität, Fon 0 30 / 469970 - 13, Fax 030/469970-10, E-Mail birgit.zandke-schaffhaeuser@vcd.org

Almut Gaude, VCD-Pressesprecherin, Fon 030/280351-12, Fax 030/280351-10, Mobil 0171/6052409, E-Mail presse@vcd.org , Internet www.vcd.org


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Datum: 24.03.2009 - 13:32 Uhr
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