Rundfunkbeiträge belasten Kfz-Betriebe
ID: 797280
hohen zweistelligen Prozentbereich bringt die Neuregelung der
Rundfunkbeiträge für die Kfz-Branche. Größere Betriebe mit hohem
Fahrzeugbestand seien davon besonders betroffen, so ein Sprecher des
Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Basis ist die Zahl der
Betriebsstätten und der gewerblich genutzten Fahrzeuge. Dabei sei die
branchenspezifische Sonderregelung bereits berücksichtigt, so der
Sprecher.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags steht unter dem Vorbehalt, dass auf
Grundlage der tatsächlich geleisteten Beiträge von 2013 das
Beitragsaufkommen für die Folgejahre geschätzt werden soll. Ein
Schwerpunkt ist die Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge. Diese
Überprüfung soll allerdings erst im Jahr 2014 abgeschlossen sein.
"Eine Neufestsetzung für das Jahr 2015 ist viel zu spät, da die
Mehrbelastung der Kfz-Betriebe über zwei Jahre gerade in den aktuell
schwierigen Zeiten nicht zu rechtfertigen ist", sagte der Sprecher.
Daher fordere der ZDK eine schnellstmögliche Überarbeitung des
Beitragssystems. "Der Staatsvertrag ist ein weiteres Beispiel dafür,
wie man besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen durch
unsinnige zusätzliche Belastungen behindert und demotiviert", so der
Sprecher.
Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.01.2013 - 14:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 797280
Anzahl Zeichen: 1659
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn
Kategorie:
Transport - Logistik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rundfunkbeiträge belasten Kfz-Betriebe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).