Neue Regeln für Minijobs und die Gleitzone

Neue Regeln für Minijobs und die Gleitzone

ID: 797450

Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 450 Euro



StB. Bettina M. Rau-FranzStB. Bettina M. Rau-Franz

(firmenpresse) - Essen, 16. Januar 2013*******Jetzt ist es amtlich. Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 450,00 EUR gilt ab dem 01.01.2013. Doch ganz so einfach wird es nicht. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, weist darauf hin, dass künftig zwischen Neu- und Bestandsfällen unterschieden wird und dass das bisher sogenannte Opt-in (grundsätzliche Rentenversicherungsfreiheit mit Option zu eigenem Beitrag des Arbeitnehmers) zum Opt-out (grundsätzliche Rentenversicherungspflicht mit Option zum Verzicht auf die Aufstockung durch einen eigenen Beitrag des Arbeitnehmers) geändert wird!

"Folgende Fälle sind dabei besonders zu beachten: Wird bei bereits bestehenden geringfügigen Beschäftigungen bis 400,00 EUR das Entgelt nicht erhöht, ändert sich auch an den Abrechnungsmodalitäten nichts. Findet jedoch eine Erhöhung statt, muss die schriftliche Entscheidung zur Rentenversicherungsfreiheit/ -pflicht neu getroffen werden. Bei neu begründeten geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab 01.01.2013 gilt die Verdienstgrenze von 450,00 EUR. Wenn der Arbeitnehmer keinen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung leisten möchte, muss er dies seinem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären", so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Dies zieht natürlich auch Veränderungen im Bereich der sogenannten "Gleitzone" nach sich. Ab 01.01.2013 liegt diese im Bereich von 450,01 bis 850,00 EUR. Auch hier wird ab 2013 zwischen Neu- und Bestandsfällen unterschieden.

Folgende Fälle sind besonders zu beachten:

Übergangsregelung bis zum 31.12.2014 für Entgelte zwischen 400,01 und 450,00 EUR -
bisher Gleitzone

In der Rentenversicherung bleibt dieses Beschäftigungsverhältnis bis zum 31.12.2014 rentenversicherungspflichtig ohne Möglichkeit auf Befreiung (erst ab 2015). In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit der Befreiung bei möglicher Familienversicherung bzw. Befreiungsantrag bei privater Krankenversicherung, wenn der Antrag bis zum 31.03.2013 gestellt wird. Dieser gilt rückwirkend ab dem 01.01.2013. In der Arbeitslosenversicherung kann sich der Beschäftigte ebenfalls von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn der Antrag bis zum 31.03.2013 gestellt wird, gilt er rückwirkend ab dem 01.01.2013.



Der Arbeitnehmer erhält bisher ein Entgelt in der künftigen Gleitzone 800,01 bis 850,00 EUR

Diese Arbeitnehmer fallen weiterhin nicht unter die Gleitzonenregelung, es sei denn, sie erklären ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich den Wunsch zur Anwendung der Gleitzonenregelung mit dem neuen Faktor ab 01.01.2013. Dieses bedeutet für den Arbeitgeber zwar eine unveränderte Beitragsberechnung, für den Arbeitnehmer jedoch werden die Beiträge von einem nach der Gleitzonenformel berechneten niedrigeren Entgelt (als dem vereinbarten Bruttogehalt) ermittelt und er hat somit eine etwas höhere Auszahlung durch (geringfügig) geminderte Sozialversicherungsbeiträge. Jedoch kann trotzdem freiwillig der volle Beitrag zur Rentenversicherung gewählt werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Betriebsschließung: Gebrauchtmaschinen günstig ersteigern! Eine Privathaftpflichtversicherung ist wichtig im Ernstfall
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.01.2013 - 17:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 797450
Anzahl Zeichen: 3288

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 334 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Regeln für Minijobs und die Gleitzone"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bei Zahlung an die Finanzkasse: Verwendungszweck angeben ...

Essen, 23. Juli 2014*****Obwohl von der korrekten Verbuchung der Finanzkasse auszugehen ist, rät Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, ...

Das war doch keine Unfallflucht! ...

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin als Unfallflucht bezeichnet, ist ein sehr häufig vorkommendes strafbares Delikt, wobei oft der Satz zu hören ist, "das war doch keine Unfallflucht"! Staatsanwalt a.D. Klaus-Dieter Litzenbu ...

Zinsen aus Privatdarlehen versteuern ...

Wer privat Geld verleiht, der kann dafür auch Zinsen verlangen. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, warnt abe ...

Alle Meldungen von Roland Franz&Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z