Der rechtlich einwandfreie Internetauftritt
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Der rechtlich einwandfreie Internetauftritt

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Medienrecht.html Bei der Erstellung einer eigenen Homepage kann es bei Verwendung fremder Bilder oder Texte schnell zur Verletzung von Urheberrechten kommen. Gerade Unternehmer müssen aber nicht nur in diesem Bereich vorsichtig vorgehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ein Unternehmer, der heutzutage einen Internetauftritt erstellen möchte, kann sich zudem mit Fragen des Wettbewerbsrechts, Datenschutzes, Domainrechts und E-Commerce konfrontiert sehen. Wichtig ist es, hier nicht den Überblick zu verlieren, sondern die entsprechende Internetpräsenz im Hinblick auf alle rechtlichen Aspekte umfassend zu betrachten.
Der Auftritt eines Unternehmens im Internet ist heute wichtiger denn je und für eine erfolgreiche Vermarktung oft unumgänglich. Damit sich hieraus keine rechtlichen Schwierigkeiten ergeben, müssen vor allem folgende Aspekte beachtet werden: Bereits im Vorfeld einer Unternehmensgründung sollte die gewünschte Domain für den Internetauftritt bei den zentralen Registrierungsstellen geschützt werden. Hier gilt es schnell zu handeln, bevor diese Domain durch einen anderen beansprucht wird.
Bei der Realisierung des Internetauftrittes muss anschließend sorgfältig darauf geachtet werden, keine urheber- oder wettbewerbsrechtlichen Verstöße zu begehen. Gewerbliche Internetseitenbetreiber müssen zudem die Vorschriften des Telemediengesetzes beachten, die sie dazu verpflichten, gewisse Kontaktinformationen auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen.
Möchte ein Unternehmen mithilfe des sogenannten E-Commerce, des elektronischen Geschäftsverkehrs, Waren in einem Onlineshop anbieten, sind zahlreiche rechtliche Besonderheiten hinsichtlich der Modalitäten des Vertragsschlusses, der erforderlichen Widerrufsbelehrung, der Datensicherheit und der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zu beachten. Hier kann die rechtliche Bewertung unter Umständen anders ausfallen, als bei einem Vertragsschluss in Anwesenheit der Parteien.
Damit Sie bei Ihrem Internetauftritt nichts versäumen und sich juristisch auf der sicheren Seite bewegen, sollten Sie einen im Medienrecht versierten Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihrer Pläne betrauen. Ein solcher wird Sie darüber aufklären, welche Informationen Ihre Homepage enthalten muss und wird Ihnen außerdem helfen, urheber- und wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Ebenso kann er Sie auch dann beraten, wenn Sie sich durch andere in Ihren Rechten verletzt fühlen.
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Datum: 17.01.2013 - 08:42 Uhr
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