KfW verbessert Programm Energieeffizient Sanieren
ID: 797880
- Bis 2020 jährlich weitere 300 Mio. Euro Bundesmittel
- Sanierer profitieren von Aufstockung in der Zuschuss- und
Kreditvariante
- Ab 1.3.2013 zusätzlich neues KfW-Programm für Heizungsanlagen
auf Basis erneuerbarer Energien
Der Bund stellt über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) für die Verbesserung der bestehenden
Zuschussförderung ab sofort und bis 2020 jährlich zusätzliche
Bundesmittel i.H.v. 300 Mio. Euro zur Verfügung. Das KfW-Programm
Energieeffizient Sanieren wird noch attraktiver: Wer sein Haus oder
seine Wohnung energetisch saniert, profitiert künftig von einer
Aufstockung der Investitionszuschüsse. Insbesondere private
Eigentümer profitieren von höheren Zuschussbeträgen. Die verbesserte
Zuschussförderung kann ab sofort direkt bei der KfW beantragt werden.
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: "Hausbesitzern, die ihren
Wohnraum oder ihre Eigentumswohnung energetisch sanieren möchten,
bieten wir durch die neuen KfW-Zuschüsse eine starke finanzielle
Unterstützung. Bis einschließlich 2014 stellen wir hierfür 1,5
Milliarden Euro pro Jahr bereit. Ab heute stehen zusätzlich über acht
Jahre weitere 300 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Ein
kräftiger Schub für die Energiewende."
"40% des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den
Gebäudebereich. Der Erfolg der Energiewende hängt maßgeblich auch
davon ab, inwieweit dort Einsparpotenziale gehoben werden können. Mit
der Verbesserung unserer Programme wollen wir gezielt privaten
Hausbesitzern die Entscheidung für die Sanierung der 'eigenen vier
Wände' erleichtern: Sie können künftig mit bis zu 18.750 Euro einen
deutlich höheren Investitionszuschuss von der KfW erhalten. Mit den
Programmverbesserungen leisten wir einen weiteren Beitrag für das
Gelingen der Energiewende", sagt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied
der KfW Bankengruppe.
Verbesserung der Investitionszuschüsse im Einzelnen:
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5%
auf 10% der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000
Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard
KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5% auf 20% der förderfähigen Kosten,
maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard
KfW-Effizienzhaus 55 von 20% auf 25% der förderfähigen Kosten,
maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit
Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen
werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die
KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz
1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 01.03.2013 über
die Hausbanken möglich sein.
Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im
Einzelnen:
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard
KfW-Effizienzhaus 70 von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages,
maximal 9.375 Euro je Wohneinheit
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard
KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages,
maximal 13.125 Euro je Wohneinheit
Neues KfW Programm für Heizungsanlagen:
Ab 01.03.2013 startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur
Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die
zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in
Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm
des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch
genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von
thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der
Internetseite www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der
kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM) Frau Sybille Bauernfeind
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Sybille.Bauernfeind@kfw.de, Internet: www.kfw.de
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Datum: 17.01.2013 - 11:39 Uhr
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