Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Fortschritt bei Substitutionsbehandlung mit pharmazeutischem Heroin
ID: 798200
die Behandlung von Opiatabhängigen mit Diamorphin (pharmazeutisch
erzeugtes Heroin). Mit einer heute beschlossenen Richtlinie senkt das
Gremium die Zugangshürden für Arztpraxen und andere Einrichtungen,
die Heroinabhängige mit Diamorphin behandeln möchten.
Dazu sagt Manuel Izdebski, Mitglied im Vorstand der Deutschen
AIDS-Hilfe: "Die Behandlung mit Diamorphin kann Leben retten, ist
aber bisher nur den wenigsten Patientinnen und Patienten zugänglich.
Die neue Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt
aber noch nicht. Nun kommt es darauf an, dass Länder und Kommunen
Einrichtungen oder Praxen auch mit den notwendigen finanziellen
Mitteln ausstatten. Nur so können alle Menschen diese anerkannte und
erfolgreiche Therapieform erhalten, die sie benötigen!"
Substitution mit medizinisch reinem Heroin ermöglicht langjährig
Heroinabhängigen die gesundheitliche Stabilisierung und den
Wiedereinstieg in ein geregeltes Leben. Sie ist eine Alternative für
Substituierte, die von anderen Mitteln wie Methadon nicht ausreichend
profitiert haben. Gesundheitsrisiken durch verunreinigtes Heroin,
Drogennotfälle sowie die Risiken einer HIV- oder Hepatitis-Infektion
werden durch diese Behandlungsform vermieden.
Seit 2009 erlaubt das Betäubungsmittelgesetz die Substitution mit
Diamorphin. Praxen und Ambulanzen hatten aber bisher unnötig hohe
Hürden zu nehmen. So mussten sie bisher zum Beispiel unabhängig von
der Patientenzahl über Arztstellen im Umfang von drei Vollzeitstellen
verfügen. Darüber hinaus war die Anwesenheit eines Arztes für eine
Öffnungszeit von 12 Stunden verpflichtend - unerfüllbare Bedingungen
für die meisten Einrichtungen.
Bislang wurden daher seit März 2010 keine neuen Standorte für die
Diamorphinbehandlung eingerichtet, obwohl der Bedarf erheblich ist.
Nur in sieben Städten ist Substitution bisher verfügbar.
Der G-BA hat den Weg nun frei gemacht. So kann die Anzahl
ärztlicher Mitarbeiter flexibel gestaltet werden und die Anwesenheit
eines Arztes oder einer Ärztin beschränkt sich auf die Zeiträume der
Vergabe- und Nachbeobachtung.
Um Substitution wirklich anbieten zu können brauchen Arztpraxen
und Ambulanzen nun noch Unterstützung bei der Finanzierung der
vorgeschriebenen Sicherheitsstandards. Dazu gehören zum Beispiel
Sicherheitsverglasung und spezielle Türen.
Zur bisher vorgeschriebenen intravenösen Konsumform gilt es
mittelfristig Alternativen (zum Beispiel Tabletten) zu schaffen,
damit auch die immer größer werdende Gruppe von Konsumenten, die
Heroin rauchen, einen Zugang zur Diamorphinbehandlung erhält.
Weitere Informationen: www.aidshilfe.de
Pressekontakt:
Holger Wicht
Pressesprecher
holger.wicht@dah.aidshilfe.de
Tel. (030) 69 00 87 16
mobil 0171 274 95 11
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Datum: 17.01.2013 - 16:13 Uhr
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