Insolvenz der WGF AG – Was bedeutet der Insolvenzplan für Anleger? KAP Rechtsanwälte informieren

Insolvenz der WGF AG – Was bedeutet der Insolvenzplan für Anleger? KAP Rechtsanwälte informieren

ID: 799340

WGF AG. Nachdem zunächst der Handel mit Anleihen der WGF AG an der Börse Düsseldorf Anfang Dezember 2012 ausgesetzt und der für den 10.12.2012 angekündigte Geschäftsbericht für das Jahr 2011 immer wieder verzögert wurde, ahnten manche das Schlimmste schon. Leider zurecht: Anstelle des Geschäftsberichts gab es am 11.12.2012 zunächst einen Insolvenzantrag, den die Gesellschaft stellte. Anleihen (WKN WGFH06), die eigentlich am 14.12.2012 fällig geworden wären, wurden daher erst einmal nicht zurückgezahlt. Ob die WGF AG die ausstehenden Anleiheverbindlichkeiten überhaupt noch begleichen können wird, ist nach Angaben von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, äußerst ungewiss.



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(firmenpresse) - Anleger der WGF AG (Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG) müssen seit letztem Jahr um ihr investiertes Geld fürchten: Nachdem zunächst der Handel mit Anleihen der WGF AG an der Börse Düsseldorf Anfang Dezember 2012 ausgesetzt und der für den 10.12.2012 angekündigte Geschäftsbericht für das Jahr 2011 immer wieder verzögert wurde, ahnten manche das Schlimmste schon. Leider zurecht: Anstelle des Geschäftsberichts gab es am 11.12.2012 zunächst einen Insolvenzantrag, den die Gesellschaft stellte. Anleihen (WKN WGFH06), die eigentlich am 14.12.2012 fällig geworden wären, wurden daher erst einmal nicht zurückgezahlt. Ob die WGF AG die ausstehenden Anleiheverbindlichkeiten überhaupt noch begleichen können wird, ist nach Angaben von Rechtsanwalt Thorsten Krause, Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte, äußerst ungewiss.

Doch auch nach diesem Insolvenzantrag ist noch nicht klar wie es weiter geht. Anders als bei „üblichen“ Insolvenzen gibt es hier aus Sicht von Rechtsanwalt Krause gleich zwei Besonderheiten: "Erstens wurde die WGF AG nach eigenen Angaben als Eigenverwalter vom Insolvenzgericht zugelassen; D.h. die Geschäfte werden grundsätzlich von der WGF AG bzw. den bisherigen verantwortlichen Vorständen weiter geführt; Zweitens versucht sich die WGF AG über ein so genanntes Insolvenzplanverfahren zu sanieren (was durchaus eine „Besonderheit“ in einem Insolvenzverfahren ist)". Auch wenn ein solcher Insolvenzplan nach Einschätzung von Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch, ebenfalls Anwältin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte, die Chance in sich birgt, ein Unternehmen fortzuführen, so bestehen auch erhebliche Risiken – insbesondere für Gläubiger des insolventen Unternehmens: Nach der Insolvenzordnung sind beispielsweise die Kürzung oder Stundung von so genannten nicht nachrangigen Forderungen im Insolvenzplan möglich. Nachrangige Forderungen gelten nach der Insolvenzordnung sogar grundsätzlich als erlassen, d.h. für den Anleger komplett verloren, wenn der Insolvenzplan nichts anderes vorschreibt, so Wotsch. Besonders problematisch: über den Insolvenzplan kann nach Angaben der Anwälte mit einfacher Mehrheit (eine Stimme über 50 %) abgestimmt werden. Ein solcher Beschluss hat dann Wirkung für alle Gläubiger, ungeachtet der eigenen Abstimmung des Einzelnen. Daher haben KAP Rechtsanwälte bereits angekündigt, die Interessen ihrer Mandanten im Insolvenzverfahren zu bündeln. "So können wir mit vereinten Stimmrechten in Abstimmungen die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck vertreten und gegebenenfalls Beschlüsse verhindern, die sich für unsere Mandanten nachteilig auswirken könnten", erläutert die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. "Anleger der WGF AG die noch nicht anwaltlich vertreten werden, sollten sich ebenfalls schon im Vorfeld professionell beraten und ggf. vertreten lassen, um mit vereinten Stimmrechten ihre Rechte besser durchsetzen zu können", ergänzt Rechtsanwalt Krause.



Auch die von Dritten unterbreiteten Kaufangebote, die einige Anleger über ihre depotführenden Banken mittlerweile erhalten haben, sollten nach Auskunft der Rechtsanwälte kritisch hinterfragt werden. Die Wirtschaftlichkeit eines solchen Kaufangebotes lässt sich oft nicht auf den ersten Blick feststellen und hängt von diversen Faktoren ab. Auch hier sollten sich Anleger von unabhängiger Seite darstellen lassen, welche Chancen, aber auch welche Risiken mit der Annahme eines solchen Angebotes zusammenhängen.

Wie der Insolvenzplan letzten Endes aussehen wird und ob dieser erfolgreich durchgeführt werden kann, ist nicht klar. Nach Meldungen der Fachpresse, etwa der Euro am Sonntag, wurde der WGF seit langem von verschiedenen Seiten eine Unterdeckung und intransparentes Geschäftsgebaren vorgeworfen. Hier überprüft die Staatsanwaltschaft bereits das Verhalten von Vorstand und Aufsichtsrat, erläutert Rechtsanwältin Wotsch. Und auch die von der WGF auf ihrer Homepage genannten Zahlen (ca. Euro 200 Mio. an ausstehenden Anleiheverbindlichkeiten und ein Jahresfehlbetrag allein im Jahr 2011 von Euro 68,1 Mio.), verheißen nichts Gutes. Rechtsanwalt Krause führt hierzu aus: "Es ist fraglich, wie die enormen Ausstände abgedeckt werden sollen. In dem zwischenzeitlich veröffentlichten Jahresabschluss 2011 jedenfalls, werden die 'Anteile an verbundenen Unternehmen' auf einen Wert von gerade einmal rund Euro 67 Mio. beziffert. Hierunter fallen offensichtlich die Projektgesellschaften der gehaltenen Immobilien."

KAP Rechtsanwälte vertreten und bündeln die Interessen ihrer Mandanten im Insolvenzverfahren. Daneben prüfen sie, ob außerhalb des Insolvenzverfahrens Ansprüche gegen Verantwortliche (wie Vorstand und Aufsichtsrat) oder „Hintermänner“ geltend gemacht werden können.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 20.01.2013 - 21:52 Uhr
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