Versicherungstipp: Ab auf die Piste - aber nur mit Helm! (BILD)
ID: 801042

(ots) -
Wussten Sie eigentlich, dass...
...85 Prozent der Kopfverletzungen beim Skifahren durch einen Helm
verhindert werden könnten? (1)
Skifahren ist sicherer geworden. Das belegt auch die Statistik des
Deutschen Skiverbands. (2) Zurückzuführen ist dieser positive Trend
unter anderem darauf, dass immer mehr Wintersportler Schutzbekleidung
wie einen Helm tragen. Dennoch haben sich in der vergangenen
Skisaison 40.000 bis 43.000 Menschen beim Ski- und Snowboardfahren
verletzt. (2) Was Skifahrer beachten müssen, damit einer ungetrübten
Abfahrt nichts im Wege steht, erklärt Bernd Kaiser,
Versicherungsexperte von CosmosDirekt.
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche - nicht in jedem
Wintersportland
Um das Risiko von starken Verletzungen durch einen Unfall auf der
Piste zu minimieren, besteht in Ländern wie Italien, Österreich,
Kroatien und Slowenien für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter
von 15 Jahren eine Helmpflicht. In Frankreich und der Schweiz ist es
den Eltern überlassen, ob sie bei sich und ihren Kindern auf Nummer
sicher gehen oder nicht. Auch in Deutschland besteht trotz
anhaltender Diskussionen keine Helmpflicht.
Nie ohne starten - die Privat-Haftpflichtversicherung
Schnell passiert auf der Piste ein Unfall und eine andere Person
wird verletzt. Bei Personen- und Sachschäden ist der
Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten - im
schlimmsten Fall ein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen. Die
Privat-Haftpflichtversicherung springt ein - und deckt Folgekosten
eines Skiunfalls ab, zum Beispiel ärztliche Behandlungen,
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Lohnfortzahlung oder
Sachschäden. "Niemals ohne Privat-Haftpflichtversicherung auf die
Piste, denn das kann teuer werden", rät daher Bernd Kaiser.
Sicher ist sicher - die Forderungsausfalldeckung
Wer hingegen unverschuldet in einen Skiunfall gerät, ist darauf
angewiesen, dass der Unfallverursacher versichert ist. Es kann jedoch
passieren, dass dieser keine Privat-Haftpflichtversicherung besitzt
und den Schaden nicht begleichen kann. Um nicht auf den Kosten sitzen
zu bleiben, kann sich jeder mit einer sogenannten
Forderungsausfalldeckung - diese lässt sich zusätzlich im Rahmen der
Privat-Haftpflichtversicherung abschließen - schützen. Sie kommt für
den entstandenen Schaden auf. "Mit diesem Zusatzschutz sind
Wintersportler auf der sicheren Seite", sagt Kaiser.
Rettung in Not - die private Unfallversicherung
Wenn es auf der Piste zu einem schweren Unfall kommt, werden meist
umfangreiche Bergungsmaßnahmen notwendig. Für Rettung, Suchaktion und
Transport ins Krankenhaus entstehen schnell hohe Kosten, die von der
gesetzlichen Krankenkasse allerdings nur teilweise übernommen werden.
"Gut abgesichert ist man in der Freizeit nur mit einer privaten
Unfallversicherung", so Kaiser. Diese übernimmt nicht nur die
Bergungskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme, sondern kommt
auch für weitere Leistungen auf, die infolge eines Unfalls entstehen
- so zum Beispiel Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld oder
Genesungsgeld.
(1) http://www.alpenverein.de
(2) http://www.ski-online.de
Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe:
http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipps-helmpflicht
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Datum: 23.01.2013 - 09:44 Uhr
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