THIELE: Vorsorge darf nicht bestraft werden
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THIELE: Vorsorge darf nicht bestraft werden
Es ist schon erstaunlich, dass die Unionsfraktion nunmehr einen Gesetzesentwurf ablehnt, den die unionsgeführte Bundesregierung zuvor selbst verabschiedet hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung die Freistellung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gefordert. Die FDP im Deutschen Bundestag hat in der ersten Lesung kritisiert, dass diese Entlastung durch Steuererhöhungen an anderer Seite „gegenfinanziert“ werden soll. Eine solche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht aber nicht gefordert.
Folgende Aufwendungen sollen zukünftig nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden: Der Sonderausgabenabzug
– zur Arbeitslosenversicherung,
– der Beiträge zur Erwerbsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
– der Unfallversicherung,
– der Prämien zur Haftpflichtversicherung und
– der Beiträge der Risikoversicherung für den Todesfall.
Es ist richtig und notwendig, dass die Bürger in unserem Lande Vorsorge betreiben. Es kann jedoch nicht richtig sein, dass derjenige, der vorsorgt, dieses dann nach Vorstellung der Koalition aus versteuertem Einkommen finanzieren muss.
Die FDP fordert, den Gesetzesentwurf komplett zurückzuziehen und komplett zu überarbeiten, damit es tatsächlich zu der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Entlastung der Bürger für ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kommt.
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Datum: 25.03.2009 - 19:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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