Informationsfreiheitsgesetz gilt weiter auch im Finanzsektor
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Informationsfreiheitsgesetz gilt weiter auch im Finanzsektor
"Ich freue mich über das klare Votum des Finanzausschusses", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken die Entscheidung. "Journalistinnen und Journalisten müssen die Möglichkeit haben, umfassend über alle Themen zu recherchieren. Finanzmärkte, Geldinstitute und deren Aufsichtsbehörden dürfen davon nicht ausgenommen werden." Die vom Bundesrat geforderte Einschränkung der Informationsfreiheit hätte gravierende Einschnitte in die Freiheit der Berichterstattung zur Folge gehabt. Angesichts der überragenden Bedeutung der Finanzmarktkrise und ihrer Folgen wäre es unverantwortbar gewesen, die im öffentlichen Interesse stattfindende Aufsicht der Informationsfreiheit zu entziehen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
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Datum: 25.03.2009 - 20:11 Uhr
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