Wirtschaftsrat: "Fiktiver Verwaltungsakt" zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Wirtschaftsrat: "Fiktiver Verwaltungsakt" zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

ID: 80170

Landesvorsitzender Martens: "Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet"



(firmenpresse) - Der Landesverband Berlin-Brandenburg des Wirtschaftsrates Deutschland hat den Berliner Senat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in der Stadt zu ergreifen. "Gerade in der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise kann es nicht angehen, dass unternehmerisches Handeln durch die Untätigkeit von Ämtern auf Landes- oder Bezirksebene blockiert wird", erklärte am Donnerstag der Landesvorsitzende Claus-Peter Martens. Als einen möglichen Weg bezeichnete er die grundsätzliche Einführung eines "fiktiven Verwaltungsaktes", wie es ihn beispielsweise im Baurecht bereits vereinzelt gebe. Danach werde alleine durch das Nichttätigwerden bzw. Schweigen der Behörde innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die gesetzliche Fiktion eines Verwaltungsaktes wie zum Beispiel einer Genehmigung ausgelöst. "Ganz einfach: Eine Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet", so der Landesvorsitzende.

Derzeit, so erläuterte Martens weiter, gebe es aufgrund eines fehlenden effektiven Rechtsschutzes keine Rechtssicherheit. Oft sieht der Alltag von Genehmigungsverfahren nach seinen Worten wie folgt aus: "Erst reagiert die Behörde nicht. Wenn dann der Antragsteller eine Untätigkeitsklage einreicht, wartet er bei den Berliner Verwaltungsgerichten nicht selten bis zu vier Jahren, bis es zu einer ersten Gerichtsentscheidung kommt. Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun." Insofern sei es notwendig, dass der Gesetzgeber die Behörden unter Zugangzwang setze und zu Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zwinge.

Der Landesvorsitzende kann sich vorstellen, dass bei einer grundsätzlichen Einführung eines solchen "fiktiven Verwaltungsaktes" in sicherheitsrelevanten oder hygienenahen Bereichen Ausnahmetatbestände geschaffen werden. In diesen Bereichen seien an die Zuverlässigkeit von Antragstellern sicherlich höhere Anforderungen zu stellen, wodurch sich ein Automatismus bei der Genehmigung zum Schutz von Verbrauchern und Umwelt verbiete. Dennoch würde die Einführung einer solchen Vorschrift erst einmal ein deutliches Signal für die Verwaltungen sein und ihnen ihre Dienstleistungsfunktion nachdrücklich vor Augen führen. Sollte sich diese Vorgehensweise bewähren, könne durchaus über eine bundesweite Einführung nachgedacht werden.




Berlin, 26. März 2009

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Datum: 26.03.2009 - 09:25 Uhr
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