Fundus 28: OLG Köln verurteilt Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim ein weiteres Mal zu Schadensersatz
Fundus Fonds 28 aktuell: Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstreitet erneut zweitinstanzliches Urteil gegen Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim vor dem OLG Köln.

(firmenpresse) - In einem von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittenen Berufungsurteil vom 24. Januar 2013 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln die beklagte Sparkasse im Landkreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim in zweiter Instanz zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Beteiligung am Fundus Fonds 28 verurteilt und damit insoweit das zunächst klagabweisende Urteil des Landgerichts Köln aufgehoben. Nachdem die beklagte Sparkasse vom OLG Köln bereits mit Urteil vom 14. Februar 2012 in einem Parallelverfahren zum Schadensersatz verurteilt wurde, handelt es sich hier bereits um das zweite von der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann in Sachen Fundus Fonds Nr. 28 erstrittene Urteil gegen die Sparkasse Neustadt a. d. Aisch.
Der Sachverhalt der Entscheidung:
Nach dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt wurde dem Kläger, welcher sowohl im privaten, wie auch im geschäftlichen Bereich langjähriger Kunde der Beklagten war, von einem Mitarbeiter der Sparkasse der Fundus Fonds 28 als Kapitalanlage empfohlen. Die Sparkasse hatte für die Vermittlung der Beteiligung an den Kläger eine Provision aus dem vom Kläger gezahlten Betrag (Kick-Backs) erhalten, über deren Erhalt und Höhe sie diesen nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts nicht hinreichend aufgeklärt hatte.
Die Entscheidung des Gerichts:
Der 18. Zivilsenat des OLG Köln hat der Klage des Anlegers auf die durch die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann eingelegte Berufung gegen das vorangegangene Urteil des Landgerichts Köln in Höhe von 15.865,69 EUR stattgegeben und die beklagte Sparkasse insoweit zum Schadensersatz sowie zur Rückübertragung des Fondsanteils verurteilt. In diesem Umfang wurde auch das zuvor ergangene, negative Urteil der 15. Zivilkammer des LG Köln aufgehoben.
OLG Köln: Unterbliebene Aufklärung über Kick-Backs berechtigt zum Schadensersatz
Der Senat stützt das Urteil auf eine unterbliebene Aufklärung über Provisionen in der Form von Rückvergütungen (Kick-Backs). Aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrag oblag der Bank die Pflicht, ihren Kunden über den Erhalt und die genaue Höhe der Provision aufzuklären - so das Gericht. Denn nur dadurch werde der Anleger in die Lage versetzt zu entscheiden, ob die Sparkasse ihm den Fundus Fonds 28 auch oder nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient, oder weil dieser tatsächlich das Beste für den Kunden ist. Damit setzt es die sog. "Kick-Back-Rechtsprechung" des Bundesgerichtshofs zutreffend um.
Wie die Landgerichte Stuttgart, Koblenz und Oldenburg, als auch die 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln, stellte das Oberlandesgericht Köln fest, dass auch im Prospekt zum Fundus Fonds 28 nicht ausreichend über das "Ob" und "Wie" der Provision aufgeklärt wurde. Ansprüche des Klägers waren aus Sicht des entscheidenden Gerichts auch weder verjährt noch verwirkt.
Da die Beschwerdesumme für das Revisionsverfahren für die beklagte Sparkasse nicht erreicht ist, ist das Urteil für die Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch bindend. Die Revision wurde außerdem nicht zugelassen.
Fazit:
Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fundus-Fonds-Anleger, und reiht sich in eine Vielzahl von seitens der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstrittene Urteile wegen unterbliebener Aufklärung über Kick-Backs ein. Es setzt des Weiteren die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konsequent um. Fundus Fonds Anlegern wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
fundus-fonds
fundus-fonds-28
fundus-fonds-urteile
h-nssler-und-h-cker
hollmann-urteile
geschlossener-immobilienfonds-kick
back-r-ckabwicklung-der-beteiligung-schadensersatz
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank(at)hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de
Datum: 25.01.2013 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 803079
Anzahl Zeichen: 3941
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Frank
Stadt:
Esslingen
Telefon: 0711-9308110
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 449 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fundus 28: OLG Köln verurteilt Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim ein weiteres Mal zu Schadensersatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Hänssler&Häcker-Hollmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Hiobsbotschaften für Anteilseigner geschlossener Schiffsgesellschaften reißen auch im Zu Ende gehenden ersten Quartal des Jahres 2013 nicht ab: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste in der vergangenen Woche abermals eine Schiffsgesellschaft - in diesem Falle die
S & K Razzia: Neben SHB Fonds und DCM Fonds auch Fondszeichner von United Investors Fonds und Midas Fonds betroffen ...
Die in dieser Woche bekannt gewordene bundesweite Großrazzia von Unternehmen der S & K Gruppe zieht immer weitere Kreise. Grund hierfür sind die weitläufigen und für den Laien oftmals nicht durchschaubaren Beteiligungsverquickungen der S & K Gruppe mit namhaften Fondsinitiatoren dieser R
SHB Renditefonds 6: Anleger steuern in ungewisse Zukunft ...
Die ca. 8000 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG kommen nicht zur Ruhe. Nach den in den vergangenen Wochen bekannt gewordenen Insolvenzanmeldungen der SHB GmbH und deren Mutter FIHM AG sowie den infolge staatsanwaltlicher Ermittlung
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Hänssler&Häcker-Hollmann
Saarbrücker Zeitung: Bundestag soll Wachstum und soziale Lage per Kunstinstallation sichtbar machen - Abschlussbericht der Enquete-Kommission ...
Im Bundestag sollen künftig zentrale Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage des Landes durch eine Kunstinstallation sichtbar gemacht werden. Das geht nach Informationen der "Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) aus dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Wachstum,
Bundeskanzlerin Merkel empfängt den ägyptischen Staatspräsidenten Mursi ...
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit: Bundeskanzlerin Angela Merkel empfängt den ägyptischen Staatspräsidenten Mohammed Mursi am Mittwoch, den 30. Januar 2013, um 13:30 Uhr mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. In ihrem Gespräch wird es vor allem um die in
Untätigkeit des Bundesrats bei der Reform des Wettbewerbsrechts geht zulasten der Verbraucher und stärkt Monopolinteressen ...
Preissteigerung bei Benzin und Strom droht Das Vermittlungsverfahren zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verzögert sich weiter. Damit können wichtige Vorschriften zum Schutze der Verbraucher vor allem bei den Energiepreisen nicht in Kraft treten. Hierzu erklärt de
Jetzt reicht?s, eine Sondersitzung des Kulturausschusses muss her! ...
"Ein Bundeskulturprojekt nach dem anderen bleibt buchstäblich im Berliner Schlamm stecken. Sei es die Staatsoper, das Pergamon-Museum oder die James-Simon-Galerie, überall explodieren in diesen Tagen die Kosten, werden mehrjährige Bau-Verzögerungen bekannt. Was wir jetzt brauchen, ist ein




