Vorsicht bei Werkstattbindung
Bedingungen genau prüfen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Versicherungen bieten ihren Kunden eine Werkstattbindung an. Der Kunde verpflichtet sich dabei, bei einem Schaden nur die Werkstatt aufzusuchen, mit der er die vertragliche Bindung eingegangen ist. Der Vorteil: Bei einer Vollkaskoversicherung bekommt der Kunde rund 20 % Beitragsnachlass. Für Fahrzeughalter, die einen niedrigen Versicherungsbeitrag zahlen, weil sie über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügen, fällt die Ersparnis jedoch deutlich geringer aus.
Besondere Vorsicht ist für die Besitzer von Neuwagen und Jahreswagen geboten. Garantien, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen, sind oft an eine regelmäßige Wartung in Vertragswerkstätten gebunden. Werden Reparaturen in anderen Werkstätten vorgenommen, riskiert der Fahrzeugbesitzer den Verlust der Herstellergarantie, da er gegen die Garantiebedingungen verstößt.
Sollen Leasingfahrzeuge oder fremdfinanzierte PKWs versichert werden, sollten vorher aufmerksam die Vertragsbedingungen gelesen werden. Viele Leasing- oder Finanzierungsverträge sehen vor, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt vorgenommen werden dürfen. Sucht der Fahrzeughalter eine andere Werkstatt auf, kann dies zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Es ist daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages mit Werkstattbindung zu prüfen, ob das Fahrzeug vom Leasinggeber bei einem Kaskoschaden in einer festgelegten Werkstatt repariert werden muss. Ist dies der Fall, ist von einer Werkstattbindung dringend abzuraten.
Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
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Datum: 25.01.2013 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 25.01.2013
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