Höhere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung ab 2013

Höhere Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung ab 2013

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PKV-Vergleich.net informiert: Die Versicherungspflichtgrenze - also der Betrag, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der GKV versichert sein muss - wurde auch Anfang 2013 wieder den steigenden Einkommen angepasst. Details unter:

http://www.pkv-vergleich.net/versicherungspflichtgrenze/



(firmenpresse) - Wer in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, kann zusätzlich private Krankenversicherungen abschließen. In diesem Fall geschieht das meist in Form von verschiedenen Zusatzversicherungen, die zum Beispiel für eine bessere medizinische Behandlung sorgen, oder aber erforderliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Zahnersatz oder alternativmedizinischen Behandlungen, erstatten.

Bei den Beitragssätzen in der privaten Krankenversicherung sollten einige Punkte beachtet werden. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung von mehreren Faktoren abhängig.

So unterscheiden sich die Beitragshöhen zum Beispiel zwischen männlichen und weiblichen Versicherten, aber auch das Alter des Versicherten und natürlich die Einkommenshöhe spielen bei der Berechnung der Beiträge eine Rolle. Auch persönliche Faktoren wie Rauchen, Übergewicht etc. können mit in die Berechnungen einbezogen werden.

Viele Versicherer fordern vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine gesundheitliche Selbstauskunft oder einen Gesundheitscheck beim Arzt. Dabei müssen Vorerkrankungen und chronische Leiden wahrheitsgemäß angegeben werden. Wer dies nicht tut, riskiert, gegen die Vertragsbedingungen zu verstoßen und später Rückzahlungen an den Versicherer leisten zu müssen. Außerdem steht es der privaten Krankenversicherung frei, Mitglieder, die für die Versicherung ein zu großes Risiko darstellen, nicht aufzunehmen.

http://www.pkv-vergleich.net
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Datum: 28.01.2013 - 22:57 Uhr
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