BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich
ID: 80509
BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich
Umweltministerin Conrad begrüßt Urteil im Interesse höherer Sicherheit
Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wenn die Übertragungsmöglichkeit des Atomkonsenses überhaupt Sinn machen soll, dann im Interesse höherer Sicherheit. Diese besteht bei jüngeren Atommeilern und ganz sicher nicht bei Biblis.
Die Entscheidung des Gerichts entspricht unserer Rechtsauffassung, dass im Atomgesetz die Übertragungsmöglichkeiten von Strommengen aus Mülheim-Kärlich auf sieben ausdrücklich genannte Atomkraftwerke abschließend geregelt ist. Damit muss Biblis A 2010 vom Netz.
Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
e-mail: presse@mufv.rlp.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.03.2009 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 80509
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 457 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BVerwG-Urteil zu Reststrommengen Mülheim-Kärlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Umwelt und Forsten - Rheinlandpfalz (MUFVRLP) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).