Experten stützen Leistungsschutzrecht für Presseverlage
ID: 805995
Bundestags begründen die wettbewerbs- und ordnungspolitische
Notwendigkeit sowie die verfassungsmäßige Fundierung eines
Leistungsschutzrechts für Presseverlage
"Die Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags wird
zeigen, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechts für
Presseverlage notwendig und richtig ist", erklärten die Sprecher von
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) heute in Berlin. Dies belegten mehrere
Gutachten von zur Anhörung geladenen Experten.
So erläutere Jürgen Ensthaler, Universitätsprofessor (TU Berlin)
und Richter am Bundespatentgericht, gleich zu Anfang seiner
Stellungnahme: "Das geplante Leistungsschutzrecht fügt sich ohne
Zweifel in das System der bestehenden Leistungsschutzrechte ein."
Geschützt werden solle die durch die Verlage finanzierte
Journalistentätigkeit. In dem Maße, wie die von den
Suchmaschinenbetreibern eingesetzte Technik es ermögliche, fremd
geschaffene und mit Aufwand geschaffene Arbeitsleistungen kostenfrei
zu übernehmen, werde ein Schutzrecht geschaffen. Dieses neue
Leistungsschutzrecht ordne die Leistung demjenigen zu, der sie
geschaffen/finanziert habe - und zwar so, dass das berechtigte
Interesse der Allgemeinheit am freien Zugang zu Informationen nicht
beeinträchtigt werde. Die Information selbst werde nicht geschützt.
Ebenso erkenne der Leiter der Kölner Forschungsstelle für
Medienrecht, Professor Rolf Schwartmann, das Erfordernis für ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage: Regelmäßig seien
technisch-organisatorische, unternehmerische Leistungen Grundlage für
die Schaffung von Leistungsschutzrechten für andere Werkmittler
gewesen. Schon aus dem Gesichtspunkt des allgemeinen
Gleichheitssatzes sei ein solches Verfügungsrecht für Presseverlage
gerechtfertigt, sein Fehlen systemwidrig.
Es gehe um eine ordnungspolitische Wertentscheidung, die Vielfalt
der Presse und das Funktionieren der Meinungsbildung in der
Demokratie zu gewährleisten. Als Rahmenbedingung sei das Urheberrecht
eine wichtige Voraussetzung für die Pressefreiheit, weil nur die
dadurch eingeräumten Verfügungsrechte eine freie Finanzierung der
Presse am Markt gewährleisteten. Ohne die Schaffung eines
Verleger-Leistungsschutzrechts drohe die Gefahr eines Marktversagens.
Newsaggregatoren könnten die mit erheblichen Investitionen der
Presseverlage einhergehenden Leistungen derzeit mühelos und zu einem
Bruchteil der Kosten übernehmen, indem sie die Inhalte nicht nur
verlinkten, sondern ausläsen und neu aggregierten. Damit machten sie
den Presseverlagen zu ungleich besseren und vor allem günstigeren
Bedingungen Konkurrenz.
In diesem Zusammenhang verwiesen BDZV und VDZ zudem auf den
Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der sich bei seiner Kritik eher
für ein weitergehendes Leistungsschutzrecht ausgesprochen habe. So
fordere der DJV, das Recht nicht nur auf die öffentliche
Zugänglichmachung, sondern auch auf die Vervielfältigung zu
erstrecken, und zwar nicht nur durch Suchmaschinenbetreiber und
Aggregatoren, sondern auch durch andere gewerbliche Nutzer. Zu Recht
spreche sich der DJV für eine deutlich längere Schutzfrist aus,
erklärten die Verlegerorganisationen.
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 30.01.2013 - 16:14 Uhr
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