Mietrechtsreform im Bundesrat stoppen
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Mietrechtsreform im Bundesrat stoppen
Minister Kutschaty und Groschek wollen Reform des Mietrechts zu Lasten der Mieter im Bundesrat stoppen
Die NRW-Minister Thomas Kutschaty (Justiz) und Michael Groschek (Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr) wollen die von den Regierungsfraktionen des Bundestags geplante Reform des Mietrechts am Freitag (01.02.2013) im Bundesrat stoppen: "Luxussanierungen und Penthäuser dürfen nicht das Bild der Städte in NRW prägen. Vielmehr gehören auch ältere Menschen und Familien mit Kindern in unsere schönen Innenstädte."
Der Deutsche Bundestag hat im Dezember vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine Reform des Mietrechts beschlossen, nach der Mieter unter anderem nicht mehr berechtigt sein sollen, die Miete für drei Monate zu mindern, wenn der Vermieter die Wohnung energetisch saniert.
Justizminister Kutschaty hierzu: "Wenn der Vermieter also im Winter anfängt, die Fenster auszutauschen und der Mieter faktisch nur sehr eingeschränkt in seiner Wohnung wohnen kann, muss er weiterhin die volle Miete zahlen. Warum? Noch deutlicher wird die einseitige Verschiebung der Lasten, wenn man sich vor Augen führt, dass der Vermieter im Anschluss berechtigt ist, jedes Jahr elf Prozent der Sanierungskosten auf den Mieter abzuwälzen. Nach neun Jahren hat der Mieter die Sanierung also nicht nur klaglos erdulden müssen; er hat sie auch komplett bezahlt. Ab dem zehnten Jahr verdient nur der Vermieter an der Sanierung. Eine Rendite von elf Prozent nach zehn Jahren und zwar jedes Jahr ist also nicht etwa das unseriöse Werbeversprechen eines Hedgefonds, sondern "soziales Mietrecht" nach der Vorstellung unserer Bundesregierung."
Minister Groschek erklärt weiter: "Das aus Sicht der Stadtentwicklung wichtigste Thema, nämlich das der Wiedervermietung ignoriert der Gesetzesentwurf völlig. Derzeit können Vermieter bei einer Wiedervermietung die Preise bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit so weit erhöhen, wie der Markt es hergibt. In Ballungsgebieten und attraktiven Wohngegenden können deshalb bei Neuvermietungen zum Teil schwindelerregende Preise verlangt werden. Das beweist, dass Schwarz-Gelb die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen, die tatsächlich dringend Änderungen im Mietrecht erfordern, bewusst missachtet. Da werden Klientelinteressen bedient. Zum Schutz der Mieter muss die Erhöhung bei einer Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden."
Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht hier eine drohende Fehlentwicklung im Mietrecht, die dazu führen wird, dass ältere Menschen und Familien mit Kindern die immer höher werdenden Mieten nicht bezahlen können.
Die Minister Kutschaty und Groschek erklären deshalb gemeinsam: "Diese Reform geht nur auf Kosten der sozial Schwächeren! Unsere Städte leben gerade auch von der sozialen Vielfalt! Städte ohne ältere Menschen und Familien mit Kindern wollen wir nicht!" Sie werden sich deshalb morgen im Bundesrat dafür einsetzen, dass diese Reform gestoppt und der Vermittlungsausschuss angerufen wird.
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Datum: 01.02.2013 - 10:21 Uhr
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