Grundfreibetrag für Existenzminimum steigt
ID: 807680
Grundfreibetrag für Existenzminimum steigt
Der Bundesrat hat heute der Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des Existenzminimums zugestimmt. Der Grundfreibetrag steigt von 8.130 Euro im Jahr 2013 auf 8.354 Euro ab 2014. Es bleibt beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
Die ursprünglich vorgesehene prozentuale Anpassung des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt der kalten Progression abmildern sollte, war im Vermittlungsverfahren aus dem Gesetz gestrichen worden. Bund und Länder konnten sich lediglich auf die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags einigen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung zugeleitet.
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
PresseKontakt / Agentur:
Impressum:
Bundesrat | Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: newsletterredaktion(at)bundesrat.de
Internet: http://www.bundesrat.de
Verantwortlich: Camilla Linke
Datum: 01.02.2013 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 807680
Anzahl Zeichen: 1243
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 238 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Grundfreibetrag für Existenzminimum steigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesrat (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).