Embdena Partnership GmbH zu Schadensersatz verurteilt | KAP Rechtsanwälte informieren über Schiffsfonds
Die Embdena Partnership GmbH (kurz Embdena) wurde inzwischen mehrfach vom Landgericht Aurich zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der MS “Eaststar” Reederei GmbH & Co. KG und der MS „Bluestar“ Reederei GmbH & Co. KG verurteilt. Dabei wurde den Schiffsfonds-Anlegern jeweils Schadensersatz in voller Höhe zuerkannt. “Das heißt, die Anleger wurden so gestellt als hätten sie die jeweilige Beteiligung nie gezeichnet”, erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch, Anwältin der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte.

(firmenpresse) - München, 04.02.2013 - Die Embdena Partnership GmbH (kurz Embdena) wurde inzwischen mehrfach vom Landgericht Aurich zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der MS “Eaststar” Reederei GmbH & Co. KG und der MS „Bluestar“ Reederei GmbH & Co. KG verurteilt. Dabei wurde den Schiffsfonds-Anlegern jeweils Schadensersatz in voller Höhe zuerkannt. “Das heißt, die Anleger wurden so gestellt als hätten sie die jeweilige Beteiligung nie gezeichnet”, erklärt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Alice Wotsch, Anwältin der auf Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte.
Die Richter nahmen eine Haftung der Embdena Partnership GmbH als Gründungskommanditistin der Beteiligungsgesellschaften aus dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens bei der Einwerbung von Anlegern an. Die Embdena sei nicht nur Gründungskommanditistin der Schiffsfonds sondern auch Prospektherausgeberin, Emmissionsgesellschaft und Treuhänderin und habe durch die Herausgabe des Beteiligungsprospektes einen Wissensvorsprung und damit ein besonderes Vertrauen in die Richtigkeit der dort gemachten Angaben in Anspruch genommen, erläutert Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Wotsch das Auricher Urteil.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Embdena ein Kursabsicherungsgeschäft schuldhaft verschwiegen hat und der Prospekt der Schiffsfonds in diesem Punkt unvollständig und damit fehlerhaft ist. Durch dieses Geschäft habe die Embdena zu Lasten des jeweiligen Fondsvermögens erhebliche Kursgewinne vereinnahmt. Hätten die Beteiligungsgesellschaften dieses Kursabsicherungsgeschäft mit der Embdena nicht abgeschlossen, hätten sie selbst von dem steigenden Dollarkurs profitiert und die Schiffe wesentlich günstiger gekauft, so Wotsch weiter.
Nach Kenntnissen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte hat die Embdena Partnership auch mit den Schiffsfonds-Gesellschaften der beiden Schwesternschiffe MS „Oceanstar“ und MS „Nordstar“ solche Kursabsicherungsgeschäfte abgeschlossen, aus denen sie hohe Kursgewinne erzielt hat. Rechtsanwältin Wotsch: “In den Emissionsprospekten dieser Gesellschaften wurden diese Geschäfte ebenfalls verschwiegen”.
KAP Rechtsanwälte sehen neben den weiteren von ihnen recherchierten Prospektfehlern auch durch diese Überlegungen gute Erfolgsausichten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Embdena Partnership GmbH. “So müssen betroffene Anleger dieser Schiffsfonds sich nicht mit ihrem Schaden abfinden, sondern können ihn von der Embdena ersetzt verlangen”, schließt Rechtsanwältin Wotsch.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u.a. schiffsfonds, Solarfonds und Immobiliebfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.
Eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1069
Datum: 04.02.2013 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 808577
Anzahl Zeichen: 3188
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Susanne Märte
Stadt:
München
Telefon: 089-4161 7275-0
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.02.2013
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