Unternehmenssteuerreform hebelt Krisenprogramme für deutschen Mittelstand aus – Konjunkturhilfe verpufft – Preiserhöhungen unvermeidbar
Alarmierendes Gutachten des Bundesverbandes Parken belegt akuten Handlungsbedarf des Gesetzgebers
Köln. Die Unternehmenssteuerreform erweist sich als massive Existenzbedrohung für viele mittelständische Unternehmen in Deutschland. Statt mehr Wettbewerbsfähigkeit und Investitionsspielraum, steuerlicher Entlastung und der Schaffung von Arbeitsplätzen, bringt die Reform zahlreiche Unternehmen, die hohe Miet- und Pachtaufwendungen haben, in akute Existenznot. Das belegt exemplarisch ein Gutachten im Auftrag des Bundesverbandes Parken e.V.. Es formuliert neben gravierenden wirtschaftlichen Folgen, die Parkhausbetreiber, aber auch Einzelhandel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe treffen, klare verfassungsrechtliche Bedenken.
„Der Gesetzgeber muss sofort gegensteuern, die wirtschaftliche Lage ist schlecht und wird durch die Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer für den Mittelstand brandgefährlich. Die Besteuerung nach der Reform kann – wie das Gutachten zeigt – für Unternehmen der Branche bis zu sage und schreibe 173% betragen. Ich halte das für absurd und verfassungswidrig “, charakterisiert Werner Schardt, Präsident des Bundesverbandes Parken, die fatalen Folgen der Unternehmenssteuerreform.
Höhere Gebühren, die Parkhausbetreiber erheben müssen, um die Folgen der Umsatzsteuerreform zu mindern, werden zudem voraus-sichtlich zu weiteren Umsatzeinbussen beim Einzelhandel führen. Ein Teufelskreis, da sich bei sinkenden Umsätzen generell für alle betroffenen mittelständischen Unternehmen die steuerliche Heranziehung der Mieten und Pachten noch stärker auswirkt.
Parkhausbetreiber der öffentlichen Hand sind zwar auch von den steuerlichen Änderungen betroffen, Kommunen können das aber mit Einnahmen aus der Gewerbesteuer ausgleichen. „Das ist klare Wettbewerbsverzerrung und die steuerliche Gesamtbelastung privater Betreiber – so das Gutachten – klar verfassungswidrig. Handelt der Gesetzgeber nicht, wird wohl letztlich kein Weg an Karlsruhe vorbei führen. Die ersten Unternehmen erwägen bereits Klagen“, so Werner Schardt.
Das komplette Gutachten steht unter www.parken.de zum Download zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Verband repräsentiert ca. 80 Prozent aller Parkhausunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören sowohl privatwirtschaftliche Betriebe als auch Parkhausbetriebsgesellschaften der öffentlichen Hand, die überwiegend in Form einer GmbH betrieben werden. Teilweise erfolgt die Bewirtschaftung der Parkhäuser/Tiefgaragen auch durch die städtischen Verkehrs- oder Versorgungsbetriebe oder Abteilungen der Stadtverwaltungen.
Der Verband wurde im Jahre 1968 gegründet. 204 Mitgliedsbetriebe - Stand: Juni 2007 - bewirtschaften bzw. betreiben bundesweit 2.065 Parkhäuser, Tiefgaragen sowie sonstige Groß-Stellflächen mit insgesamt 907.484 Einstellplätzen.
Jens-Uwe Röke
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Datum: 30.03.2009 - 14:02 Uhr
Sprache: Deutsch
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