Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht

ID: 809408

Wann ist ein Auto ein"Montagsauto"?



(firmenpresse) - Stellt sich heraus, dass das neue Auto ein "Montagsauto" mit einer Vielzahl von Mängeln ist, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten, ohne dem Händler erst eine Frist zur Nachbesserung zu setzen. Wie der Bundesgerichtshof laut D.A.S. mitteilte, gilt dieses Rücktrittsrecht jedoch nicht bei Mängeln, welche die Optik oder die Ausstattung betreffen.
BGH, Az. VIII ZR 140/12

Hintergrundinformation:
Das deutsche Gewährleistungsrecht sieht vor, dass der Käufer einer Sache beim Auftreten von Mängeln zunächst dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben muss - erst dann kann er Rechte wie die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen. Eine Ausnahme gibt es: Erscheint eine Nachbesserung aufgrund der Umstände als unzumutbar, kann darauf verzichtet werden. Die Gerichte räumen Neuwagenkäufern dieses Recht ein, die sich mit einem sogenannten "Montagsauto" plagen - also einem Fahrzeug, das eine Vielzahl von hartnäckigen Mängeln aufweist. Es gibt jedoch unterschiedliche Gerichtsurteile zu der Frage, wann dieser Fall vorliegt. Der Fall: Ein Campingfan hatte für über 133.000 Euro ein neues Wohnmobil gekauft. Im Frühjahr 2009 erhielt er das Fahrzeug, zwischen 2009 und 2010 traten diverse Mängel auf - zum Beispiel eine knarrend ausfahrende Satelliten-Antenne, Flecken in der Spüle, schief sitzende Abdeckkappen der Möbelverbinder, lose Stoßstange, Lösen der Toilettenkassette aus der Halterung während der Fahrt. Im April 2011 waren aus Sicht des Käufers trotz diverser Garantiearbeiten immer noch 15 Mängel vorhanden. Er erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer weigerte sich und bot stattdessen die Mängelbeseitigung im Zuge der Nacherfüllung an. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof gab nach Aussage der D.A.S. Rechtsschutzversicherung dem Verkäufer Recht. Ob ein Auto ein "Montagsauto" sei, bei dem auf eine Nachbesserung mit Fristsetzung verzichtet werden könne, richte sich nach Art, Ausmaß und Bedeutung der aufgetretenen Mängel. Im vorliegenden Fall könne davon jedoch nicht die Rede sein: Die Mängel seien Bagatellprobleme, die in keiner Weise die technische Funktion beeinträchtigten. Sie seien allenfalls lästig. Dem Käufer könne damit zugemutet werden, dem Verkäufer die Nachbesserungsmöglichkeit einzuräumen.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2013, Az. VIII ZR 140/12

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Abfindung Ulrich Maurer: Stuttgart 21 umgehend stoppen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.02.2013 - 12:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 809408
Anzahl Zeichen: 2416

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 343 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z