Berliner Zeitung: Zum Fall Schavan:
ID: 810626
richtig so, immerhin gibt es ein eindeutiges Urteil der Universität.
Es handelt sich nicht um üble Nachrede, auch vor 30 Jahren waren
Zitierregeln schon bekannt. Wenn Schavan nun klagt, muss sie nicht
sofort auf den Ministerposten verzichten, sie sollte ihn aber ruhen
lassen, bis das Verwaltungsgericht in Düsseldorf geurteilt hat. Das
würde beiden Seiten gerecht. Zurückkehren in ihr Amt wird Schavan
allerdings wohl in keinem Fall. Schließlich wird derweil noch eine
Bundestagswahl stattfinden, und wenn die Union sie gewinnen sollte,
werden ohnehin andere Leute nach vorne drängen. Merkel wird sich
nicht leicht von Schavan trennen. Es wird eine taktische
Entscheidung sein, keine aus inhaltlicher Überzeugung.
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Datum: 06.02.2013 - 16:56 Uhr
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