"DER STANDARD"-Kommentar: "Fernhalten, nicht einbürgern"
von Irene Brickner
ID: 810708
Das Motto des jetzt präsentierten Entwurfs für die Novelle des
Einbürgerungsgesetzes ist eine solche: "Staatsbürgerschaft durch
Leistung" lautet die Überschrift auf dem vom
ÖVP-Integrationsstaatssekretariat stammenden Begleitpapier.
Das zielt primär auf besonders qualifizierte Einbürgerungswerber ab,
die künftig schon nach sechs und nicht erst nach zehn Jahren die
Möglichkeit haben sollen, Österreicher zu werden: auf eine kleine,
elitäre Gruppe Gutbezahlter und Bildungsaffiner - während den vielen
anderen wie schon bisher, so auch in Zukunft, Leistungsnachweise
abverlangt werden sollen, die durchschnittliche Migranten nur schwer
erfüllen können.
Doch sogar viele Einheimische wären von den unverändert hohen
Einkommenshürden überfordert - und manche vielleicht auch von den
verlangten Deutschkenntnissen in Wort und Schrift. Wären sie nicht
bereits Österreicher, sie würden es nur schwer - und hätten damit
keinen Zugang zu Staatsbürgerschaftsrechten.
Sie wären auf lange Sicht ausgeschlossen, so wie viele Einwanderer
heute. Weil der Gesetzesentwurf, der von Leistung spricht, in
Wirklichkeit Ausschluss bedingt. Und zwar - abgesehen von den
verlangten Einkünften - auch durch eine im europäischen Vergleich
strenge Mixtur von hohen Sprachanforderungen und extrem langen
Wartezeiten. Wobei man bei Letzteren überdies leicht riskiert, nach
dem Prinzip "Mensch ärgere dich nicht" wieder an den Start
zurückgeschickt zu werden, etwa wenn man beruflich kurz ins Ausland
muss.
Stichwort Sprachkenntnisse: Laut einer 32-Staaten-Studie des
Europäischen Hochschulinstituts im italienischen Florenz stellten
hier im Jahr 2010 sechs Länder überhaupt keine Anforderungen. In
sieben gab es informelle Überprüfungen, etwa Gespräche mit den für
die Einbürgerung zuständigen Beamten, in 19 formalisierte Tests -
darunter in Österreich. Mit dem dabei verlangten Sprachniveau
wiederum - B1 - befindet sich die Alpenrepublik im oberen Mittelfeld.
Stichwort Fristen: Mit der Regeleinbürgerung nach zehn Jahren - die
Sechs-Jahre-Neuerung wird laut Experten nur für sehr wenige eine
Option sein - ist Österreich mit fünf anderen Staaten unter den
schärfsten; Länger lässt nur die Schweiz ihre Einbürgerungswerber
warten. Die meisten Länder akzeptieren Staatsbürgerschaftsanträge
nach fünf Jahren, Irland nach vier, Belgien sogar schon nach drei.
Damit hat man in diesen liberaler agierenden Staaten einen Schritt in
Richtung Umdenken gewagt: hin zum Einwanderungsstaat, in dem Politik
und Verwaltung akzeptieren, was gesellschaftlich in ganz Europa schon
des Längeren Stand der Dinge ist. Sie kommen den Migranten entgegen,
indem sie ihnen in absehbarer Zeit eine Option eröffnen, zu
Einheimischen mit allen Rechten zu werden.
Und damit auch deren Kindern und Kindeskindern, die in Österreich
vielfach bis in die dritte Generation Ausländer bleiben - egal, ob
sie hier geboren wurden und ihr ganzes Leben verbracht haben. Dass
deshalb immer mehr Mitbürger kein Wahlrecht haben, ist wohl ein Grund
für das Beharren der Regierungspolitik auf dem
Einbürgerungs-Fernhaltekurs: Das Staatsbürgerschaftsgesetz muss ja
nicht den Ausländern, sondern den potenziellen Wählern, den
Inländern, gefallen.
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Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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Datum: 06.02.2013 - 19:14 Uhr
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Neue Staatsbürgerschaftsregeln sollen Leistung belohnen, stattdessen schließen sie aus - Ausgabe vom
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