Neue OZ: Kommentar zu Bankenregulierung
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Der Wahlkampf hat ein neues Thema: Auch um dem SPD-Finanzexperten
und -Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück nicht das Feld zu überlassen,
präsentiert die Regierung jetzt ihren eigenen Entwurf zur
Bankenregulierung. Er weist in die richtige Richtung, geht aber nicht
weit genug. Unumstritten ist, dass Manager, die bei riskanten
Geschäften gegen Sorgfaltspflichten verstoßen, mit Haft bestraft
werden sollen. Die sogenannten Testamente, in denen Banken Pläne für
ihre mögliche Abwicklung entwickeln sollen, werden ebenfalls nicht
ernsthaft kritisiert. Bei der nötigen Abschottung der Spareinlagen
von Spekulationsgeschäften bleibt die Regierung aber
bedauerlicherweise hinter den Empfehlungen namhafter Experten zurück.
So hatte eine Kommission unter der Leitung des finnischen
Notenbankchefs Erkki Liikanen empfohlen, dass Großbanken nicht nur
ihr Geschäft mit Aktien oder Derivaten auf eigene Rechnung, den
Eigenhandel, in gesonderte Gesellschaften ausgliedern müssen, sondern
auch den Handel im Auftrag von Großkunden. So weit geht
Finanzminister Wolfgang Schäuble nicht: Er will das Geschäft mit
Kundengeld nicht abtrennen. Zu Recht kritisiert die Opposition
Schäubles Entwurf deshalb als unzureichend. Seine Definition von
Eigenhandel deckt bei Weitem nicht den ganzen Hochrisikobereich ab.
Hier muss die Koalition nachbessern, am besten noch vor der
Bundestagswahl, damit die Neuregelung nicht verzögert wird.
Uwe Westdörp
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Datum: 06.02.2013 - 22:00 Uhr
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