THOMAE: Praxis der Samenspende muss auch weiterhin möglich sein

THOMAE: Praxis der Samenspende muss auch weiterhin möglich sein

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THOMAE: Praxis der Samenspende muss auch weiterhin möglich sein



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Zu dem Urteil des OLG Hamm, das Kindern, die durch eine anonyme Samenspende gezeugt worden sind, einen Anspruch gewährt, die Identität des Samenspenders zu erfahren, äußert sich der zuständige Berichterstatter für das Familienrecht in der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:

Die sogenannte anonyme Samenspende (heterologe Insemination) stellt für viele kinderlose Paare die letzte Hoffnung für ein "eigenes" Kind dar. Diese Hoffnungen darf man nicht zerstören; die Praxis der Samenspende muss auch weiterhin möglich sein. Sowohl der Samenspender, als auch der behandelnde Arzt dürfen daher keinen erheblichen finanziellen Risiken ausgesetzt werden.

Zunächst gilt es, wie immer, die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts abzuwarten. Schon jetzt ist aber abzusehen, dass das Modell der anonymen Samenspende, durch das sich viele Paare einen Kinderwunsch erfüllen können, vor dem Ende steht, wenn der scheinbar anonyme Spender sich plötzlich Unterhalts- und Erbrechtsansprüchen gegenübersieht, und das am Ende nicht nur von einem Kind, sondern potentiell von einem ganzen Kindergarten. Ohne der Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, ist ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf hier dringend zu diskutieren. Das Bedürfnis eines Kindes, seine eigene Abstammung zu erfahren muss dabei immer beachtet werden.


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Datum: 07.02.2013 - 15:01 Uhr
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