Lidl: Millionen-Strafe nach tödlichem Listerienfall
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Lidl: Millionen-Strafe nach tödlichem Listerienfall
Acht Menschen starben vor drei Jahren in Deutschland und Österreich, nachdem sie mit Listerien belasteten Harzer Käse gegessen hatten. Jetzt müssen die Supermarktkette Lidl, die den Käse damals in Deutschland vertrieben hatte, und leitende Angestellte des Discounters Geldbußen in Rekordhöhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro zahlen. Dieses Urteil kann die tragischen Geschehnisse natürlich nicht rückgängig machen. Es ermöglicht jedoch den Erkrankten und Überlebenden, die Firma Lidl wegen Körperverletzung zu verklagen.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass unabhängige Organisationen Behörden und Unternehmen genau auf die Finger schauen - und wenn nötig auch rechtliche Mittel einlegen. Denn das Urteil gegen Lidl bestätigt heute, was foodwatch schon vor drei Jahren scharf kritisiert hatte: Die Supermarktkette hatte (wie auch die Behörden) nicht ausreichend vor dem Verzehr des Käses gewarnt.
Auf dramatische Weise hat der Listerien-Fall die Schwachstellen des deutschen Lebensmittel-Sicherheitssystems deutlich gemacht. Immerhin: Nicht zuletzt deshalb wurde das Lebensmittelrecht mittlerweile verschärft. Die Behörden dürfen eine Warnung vor gefährlichen Produkten nicht mehr ausschließlich den verantwortlichen Betrieben überlassen, sondern sind jetzt ausdrücklich verpflichtet, ebenfalls uns Verbraucher zu warnen.
Lidl hatte nach dem Listerien-Fund zunächst nur sehr zurückhaltend empfohlen, "aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes" den Käse nicht zu essen - ein angesichts der lebensbedrohlichen Gefahr völlig unzureichender Hinweis. Und das zuständige Verbraucherministerium in Baden-Württemberg sprach auch keine Warnung aus. foodwatch hatte nach gründlicher Recherche der Ereignisse damals Strafanzeige gegen die Supermarktkette und das Ministerium gestellt. Die Ermittlungen gegen die verantwortlichen Beamten wurden 2011 eingestellt, nicht jedoch gegen Lidl.
Bedauerlicherweise hatte die Staatsanwaltschaft seinerzeit einen Antrag von foodwatch auf Akteneinsicht abgelehnt. Begründung: Der Schutz von Betriebsgeheimnissen der Firma Lidl habe Vorrang. Doch wir werden erneut Antrag auf Akteneinsicht stellen. Unserer Meinung nach überwiegt bei so einem gravierenden Vorfall das öffentliche Interesse das Recht einer Firma auf Wahrung von Betriebsgeheimnissen. Schließlich können aus den Ermittlungsakten wichtige Schlüsse gezogen werden. Zum Beispiel, wie solche tragischen Ereignisse in Zukunft vermieden und damit Verbraucher besser geschützt werden können. Wir bleiben dran!
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Datum: 07.02.2013 - 15:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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