Mietminderung bei Baumaßnahmen
ID: 813204
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu Mietminderungen während der Bauphase von energetischen Modernisierungsmaßnahmen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht(firmenpresse) - Bauarbeiten, die den Mietgebrauch stören, führen zu einer Minderung der Miete. Wird der Wohnkomfort baubedingt durch Lärm, Erschütterungen, Staub, Baugerüste und andere Unannehmlichkeiten eingeschränkt, kann der Mieter für den Zeitraum der Bauarbeiten günstiger wohnen. Minderungsquoten von 50 bis 75 % sind bei Bauarbeiten keine Seltenheit.
Dies gilt grundsätzlich für alle Bauarbeiten, gleich ob sie im selben Wohngebäude oder in der Nachbarschaft ausgeführt werden. Entscheidend ist, ob sich der Lärm oder die Erschütterung auf die Wohnqualität auswirkt.
Hiervon plant die Bundesregierung eine gesetzlich bestimmte Ausnahmereglung. Wie kürzlich bekannt wurde, wird im Bundesjustizministerium eine Gesetzesnovelle vorbereitet, die eine Minderung der Miete bei Modernisierungsbaumaßnahmen ausschließen soll. Geplant ist, dass die Miete für die Dauer von 3 Monaten aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen nicht gemindert sein kann. Sollten die Bauarbeiten länger als 3 Monate andauern, sollen weiterhin die alten Regeln gelten.
Solange diese Pläne noch nicht in Gesetzesform gegossen sind, gilt der allgemeine Grundsatz, dass Baumaßnahmen so wie andere substantielle Einschränkungen der Wohnqualität (z.B. Lärm in der Nachbarschaft, Heizungsausfall, Ungeziefer, Schimmelbefall, etc.) die Miete mindern.
Fachanwaltstipp Mieter: Denken Sie bei Modernisierungsmaßnahmen daran, dass die Bauarbeiten (immer noch) einen Grund für eine Mietminderung darstellen können. Bei extremen Bauarbeiten können erhebliche Minderungsquoten anfallen. Lassen Sie sich im Vorfeld der Modernisierungsmaßnahme nicht nur beraten, ob die Maßnahmen rechtens sind, sondern auch inwieweit sie Ihre Miete mindern.
Fachanwaltstipp Vermieter: Die Gesetzesnovelle würde Sie entlasten. Beobachten Sie die Änderungen des Mietrechts. Lassen Sie sich nötigenfalls von einem Fachmann beraten, ob die Novelle in Kraft ist und welche Auswirkungen dies auf die Praxis hat.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin
24.6.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing(at)web.de
030 40004999
http://www.recht-bw.de
Datum: 11.02.2013 - 22:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 813204
Anzahl Zeichen: 3118
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 505 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mietminderung bei Baumaßnahmen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s
Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku
Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol
Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm
Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ...
Der BGH hat einen solchen Anspruch abgelehnt (BGH, Urteil vom 30.9.3009, AZ: VIII ZR 238/08), während einige Berliner Amtsgerichte ihn als gegeben annehmen. Darin liegt kein Widerspruch. Auch der BGH hatte bereits darauf hingewiesen, dass der Anspruch dann gegeben sein könnte, wenn eine solche Be
Fragen zur Kündigung ...
Ich habe eine Kündigung erhalten. Ich würde die Kündigung akzeptieren, aber nur wenn ich eine Abfindung erhalte. Wie kann ich das erreichen? Bredereck: Sie müssen schnell reagieren. Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Auch wenn es Ihnen
FZ: Guten Appetit! Kommentar der Fuldaer Zeitung zum Pferdefleisch-Skandal ...
Eine sattmachende Portion Rindfleisch-Lasagne für 1,50 Euro - da müssten doch alle Alarmglocken klingeln. Darf man sich bei diesem Preis für ein Fertiggericht wundern, wenn Rindfleisch drauf steht, aber Pferdefleisch drin ist, wenn statt leckerem Gouda ekelhafter Analogkäse auf der Inhaltslis
Befristete Arbeitsverträge ...
Kettenbefristungen sind in Mode gekommen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Fähigkeiten eines neuen Arbeitnehmers zunächst durch einen befristeten Arbeitsvertrag auszuloten. Da das befristete Arbeitsverhältnis die Ausnahme von der Regel bleiben soll, erlaubt das Gesetz die Befristung von




