Anscheinsbeweis bei Autonutzung eingeschränkt

Anscheinsbeweis bei Autonutzung eingeschränkt

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Zu einer Steuerentlastung kann jetzt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) führen, das die Vermutung einer privaten Nutzung des Firmenfahrzeugs entkräftet



(PresseBox) - Wann für betriebliche Fahrzeuge bei Unternehmern eine Erhöhung des Gewinns wegen der Privatnutzung des Fahrzeugs vorzunehmen ist, zählt zu den Dauerthemen im Streit der Finanzbehörden. Hier hat jetzt der BFH ein bemerkenswertes Urteil gefällt (BFH vom 4.12.2012, VIII R 42/09). Danach ist eine Privatnutzung nur dann gewinnerhöhend zu erfassen, wenn eine solche auch tatsächlich stattfindet.
Das macht der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung einen Strich durch die Rechnung. Diese hatte bisher unter Berufung auf den sogenannten Anscheinsbeweis eine solche Privatnutzung unterstellt. Dem hat der BFH nun einen Riegel vorgeschoben und sagt: Sofern für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind, kann der Anscheinsbeweis nur bei einer nachgewiesenen Privatnutzung greifen.
"Früher genügte bereits die Tatsache, dass ein PKW sich im Betriebsvermögen befindet - frei nach dem Motto: Wer ein Auto hat, nutzt es auch privat. Mit diesem Urteil ist der Anscheinsbeweis deutlich eingegrenzt", erklärt Jan Brumbauer, Steuerberater bei Ecovis. "Dabei kommt es immer auf die Gleichwertigkeit der Fahrzeuge an. Ob Luxus- oder Kleinwagen, ist nicht von Belang."

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 4.000 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.


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Datum: 12.02.2013 - 07:15 Uhr
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