'glutenfrei'-Kennzeichnung
ID: 81513
"glutenfrei"-Kennzeichnung
Für Lebensmittel jetzt verbindlich geregelt
Die bislang einzige Behandlungsmöglichkeit der Zöliakie ist eine glutenfreie oder -arme Diät. Die Strenge einer solchen Diät kann von Patient zu Patient unterschiedlich sein. Während einige bereits auf Spuren von Gluten reagieren und sich komplett glutenfrei ernähren müssen, ist bei anderen Patienten eine glutenarme Diät bereits ausreichend. Wichtig sind daher verbindliche Kennzeichnungs- und Verarbeitungsvorschriften für entsprechende Lebensmittel. Zöliakiepatienten wird der Einkauf erheblich erleichtert, wenn sie entsprechend ihrer krankheitsbedingten Bedürfnisse wählen können. Die europaweit geltenden Anforderungen an Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, regelt künftig die EG-Verordnung Nr. 41/2009 der europäischen Kommission. Sie fasst unter dem Begriff Gluten die Klebereiweiße von Weizen, Roggen, Gerste und Hafer sowie von ihren Kreuzungen und Derivaten zusammen. Die Angabe "sehr geringer Glutengehalt" darf nur verwendet werden, wenn der Glutengehalt des Lebensmittels maximal 100 Milligramm pro Kilogramm beträgt. Enthält das Erzeugnis weniger als 20 Milligramm pro Kilogramm Gluten, darf es den Hinweis "glutenfrei" tragen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2012 verbindlich. Ihre Bestimmungen dürfen aber bereits jetzt angewendet werden.
aid, Christina Rempe
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Datum: 01.04.2009 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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