Händler und Finanzunternehmen müssen wachsam sein
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Region Hannoverüberwacht die Einhaltung des Geldwäschegesetzes
Betroffen sind davon nicht nur Autohändler, sondern zum Beispiel auch Juweliere, Antiquitätenhändler, bestimmte Finanzunternehmen, einige Versicherungsvermittler und Immobilienmakler - kurz: viele Dienstleister, die mit dem Transfer größerer Summen zu tun haben. Zahlt ein Kunde mit EC- oder Kreditkarte, müssen Banken und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Auge darauf haben, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Wenn Bargeld ab 15.000 Euro über den Tisch geht, müssen die Händler und andere Verpflichtete laut Geldwäschegesetz jedoch verstärkt aufpassen.
"Die Güterhändler sind dann verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen und zu dokumentieren - etwa indem sie sich den Personalausweis zeigen lassen und eine Kopie in ihren Unterlagen abheften", sagt Zuhal Karakas, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit der Region Hannover. "Außerdem müssen sie sicherstellen, dass der Verhandlungspartner nicht für jemanden Fremdes das Geschäft abwickelt." Aufmerksamkeit ist auch geboten, wenn ein und derselbe Kunde immer wieder mit größeren Geldbeträgen unter 15.000 Euro kommt und sich eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung entwickelt. Fünf Jahre lang müssen Dokumente über Geschäfte, die theoretisch der Geldwäsche dienen könnten, aufbewahrt werden. Gibt es den Verdacht, dass bei einer Kundenbeziehung nicht alles mit rechten Dingen zugeht, müssen die Händler das Landeskriminalamt Niedersachsen und die Generalstaatsanwaltschaft Celle informieren.
Wer seinen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld. "Für die Verpflichteten gilt die Sorgfalts-, Identifizierungs-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Anzeigepflicht", erläutert Fachbereichsleiterin Karakas. Im Übrigen verhindere das Geldwäschegesetz nicht nur, dass zum Beispiel Geld aus dem Drogenhandel "rein gewaschen" werden. Es ist auch die gegen die Finanzierung von Terrorismus gerichtet.
Mehr Informationen gibt es unter www.hannover.de, Suchwort "Geldwäschegesetz" und auf Anfrage per Mail an gewerbe@region-hannover.de.
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Datum: 14.02.2013 - 16:00 Uhr
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