Insolvenz Hess AG - Rechte von Aktionären

Insolvenz Hess AG - Rechte von Aktionären

ID: 815992

WKN A0N3EJ, ISIN: DE000A0N3EJ6




(PresseBox) - Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 13. Februar 2013 hat die Hess AG bekannt gegeben, dass sie wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Insolvenz anmelde. Schon am 21. Januar 2013 hatte die Hess AG über interne Recherchen berichtet, dass es wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum mit Kenntnis des Vorstandes zu Verstößen gegen Bilanzierungsregelungen gekommen sei. Es bestünde unter anderem der Verdacht, dass die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage für die Jahre 2011 und 2012 zu positiv dargestellt worden sei. Insoweit ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.
Die Gesellschaft ist erst im Oktober 2012 an die Börse gegangen und wird an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt (Prime Standard) gehandelt. Es wurden insgesamt 2.645.000 Aktien mit 15,50 EUR platziert. Der Kurs sank am 13. Februar 2013 auf etwa 0,80 EUR. Damit hat die Aktie rund 95 % ihres Wertes verloren.
Nach wie vor besteht der Verdacht, dass die Vermögens- und Ertragslage im Prospekt falsch dargestellt wurde. Hess-Aktionäre, welche die Aktie nach Veröffentlichung des Wertpapierprospektes am 05. Oktober 2012 gezeichnet oder erworben haben, sind möglicherweise auf der Grundlage von zum Beispiel § 21 Wertpapierprospektgesetz in zwei Konstellationen anspruchsberechtigt:
- Wenn sie die Aktien heute noch halten, können sie gegebenenfalls den Kaufpreis zuzüglich der mit dem Erwerb verbundenen Kosten gegen Rückübertragung der Aktien verlangen.
- Wer seine Aktien bereits wieder verkauft und dabei einen Verlust erlitten hat, bekommt unter Umständen die dabei realisierten Verluste ersetzt.
Anspruchsgegner sind neben der Gesellschaft zunächst einmal alle Personen, die in den fraglichen Jahren vor allem im Vorstand und Aufsichtsrat saßen.
Sie haften nach §§ 37 b, 37 c WpHG auch für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen, wenn die kursrelevanten Informationen nicht rechtzeitig, vollständig bzw. richtig waren, siehe auch §§ 13, 15 WpHG.


Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) prüft gegenwärtig für verschiedene Aktionäre und ehemalige Aktionäre mögliche Ansprüche. Sie wird auch an der nächsten Hauptversammlung teilnehmen. Wir bieten auch anderen Aktionären an, sie sachgerecht zu unterstützen. Bitte lassen sie sich formlos unter info@verbraucherinkasso.de für die nächste Hauptversammlung oder zur Anspruchsprüfung registrieren.

Die VzfK wurde im Sommer 2005 gegründet, um die Interessen von außenstehenden Aktionären gegenüber Aktiengesellschaften und ihren Großaktionären umfassend zu vertreten. Hierzu führt die VzfK Aktionäre zusammen, bündelt ihre Aktien, vertritt sie auf Hauptversammlungen und leitet im Bedarfsfall die entsprechenden gerichtlichen Verfahren ein. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Spruchverfahren, in denen Abfindungen und Ausgleichszahlungen bei Strukturmaßnahmen auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die VzfK wurde im Sommer 2005 gegründet, um die Interessen von außenstehenden Aktionären gegenüber Aktiengesellschaften und ihren Großaktionären umfassend zu vertreten. Hierzu führt die VzfK Aktionäre zusammen, bündelt ihre Aktien, vertritt sie auf Hauptversammlungen und leitet im Bedarfsfall die entsprechenden gerichtlichen Verfahren ein. Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Spruchverfahren, in denen Abfindungen und Ausgleichszahlungen bei Strukturmaßnahmen auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.02.2013 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 815992
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Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



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