Pflegezusatzversicherung: Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr
Seit dem 1. Januar 2013 ist es soweit: Jeder Deutsche kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen und dafür eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Die neue Pflege-Bahr lohnt jedoch nicht in jedem Fall.

(firmenpresse) - Pflege soll finanzierbar werden
Weil zukünftig in Anbetracht der demographischen Entwicklung die Anzahl der Pflegebedürftigen stark zunehmen dürfte, hat die Politik in Person von Gesundheitsminister Bahr eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ins Leben gerufen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll hierdurch die Grundlage für die künftige Finanzierung des Pflegebedarfs breiter aufgestellt werden. Mit der Pflege-Bahr sollen Versicherte dabei unterstützt werden, kapitalgedeckt und eigenverantwortlich für den Pflegefall vorzusorgen. Schließlich kann die gesetzliche Pflegeversicherung die vollständige Übernahme der Pflegekosten nicht annähernd sicherstellen.
Voraussetzungen für den Abschluss
Um in den Genuss der Förderung in Form von Zulagen zu kommen, muss die Pflegezusatzversicherung diverse Kriterien erfüllen. So ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich zu erbringen. Die Pflegezusatzversicherung muss zudem Demenzerkrankungen abdecken und eine Mindestabsicherung in Pflegestufe III von mindestens 600 Euro monatlich vorsehen. Die Absicherung von Demenz ist positiv zu werten, zumal sich die Krankheit in den letzten Jahren auf dem Vormarsch befindet. Erfreulicherweise beinhaltet die Pflege-Bahr eine Dynamik zum Ausgleich der jährlichen Inflation. Während der Abschluss für die Versicherten freiwillig ist, besteht für die Versicherung ein Annahmezwang. Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung sind erstmalig nach Ablauf von 5 Jahren vorgesehen (Wartezeit). Weitergehende Informationen zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es auf dem unabhängigen Verbraucherportal www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com .
Pflege-Bahr unter Beschuss
In den vergangenen Monaten hagelte es unter anderem von Seiten der Verbraucherschützer und des Bundes der Versicherten an Kritik. Weil die Versicherung bei schlechtem Gesundheitszustand weder Risikozuschläge erheben noch den Antrag ablehnen kann, wird erwartet, dass vorwiegend Kranke und Personen mit hohem Pflegerisiko die staatliche Pflegezusatzversicherung abschließen werden. Weil dieser Umstand in der Kalkulation nicht unberücksichtigt bleiben kann, wird dies nach Ansicht von Experten zwangsläufig zu starken Prämienerhöhungen führen müssen. In der Folge werden die höheren Prämien die ohnehin geringe staatliche Förderung vermutlich vollständig aufbrauchen. Hinzu kommt der große Verwaltungsaufwand, der die Prämien weiter verteuern dürfte. Schließlich wird die Zulage immer nur auf Antrag gewährt. Der Versicherte muss somit die Zulage für jedes Bezugsjahr bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass gerade gesunde Menschen mit einer bereits heute auf dem Markt erhältlichen Pflegezusatzversicherung preisgünstiger wegkommen.
Geringe Leistungen, Gesunde werden schlechter gestellt
Der Abschluss der Pflege-Bahr wird demnach ausschließlich für diejenigen lohnen, denen aufgrund Gesundheitszustands der Abschluss einer gewöhnlichen Pflegezusatzversicherung versagt bleibt. Alles andere als erfreulich ist zudem die Tatsache, dass die Leistungen frühestens nach Ablauf von 5 Jahren erbracht werden. Wer sich zudem ausschließlich auf die staatlichen Zulagen verlässt, wird seine Situation im Falle einer Pflegebedürftigkeit angesichts geringer Leistungen nicht wesentlich verbessern können. Weil die Versicherungsbranche das Thema ohnehin sehr zögerlich angeht, bieten noch nicht einmal eine Handvoll Versicherer die neue Pflege-Bahr an. Versicherungsexperten und erfahrene Pflegekräfte haben auf dem neutralen Verbraucherportal www.Beste-Pflegezusatzversicherung.com weitere wichtige Hinweise zusammengefasst. Ferner kann die Pflegezusatzversicherung einzelner Gesellschaften in einem kostenlosen Vergleich einander gegenübergestellt werden.
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Datum: 15.02.2013 - 12:08 Uhr
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