Wenn der Kopf des Unternehmens ausfällt

Wenn der Kopf des Unternehmens ausfällt

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Krisen gehören zum Leben dazu. Gut, wenn man das, was sich im Vorfeld regeln lässt, auch tatsächlich umsetzt. So lassen sich Krisen abfedern. Das gilt besonders für klein- und mittelständische Unternehmen, die inhabergeführt sind. Das bedeutet, dass meist nur dieser Zugang zu allen wesentlichen Informationen hat und berechtigt ist, Unternehmensentscheidungen zu treffen. Fällt diese wichtige Person aus, bedeutet das für das Unternehmen Führungslosigkeit. Eine denkbar schlechte Situation, die es gilt, zu vermeiden. Vorzubeugen und für den Extremfall eine Vorsorge zu treffen ist demnach unerlässlich. Über eine frühzeitige und sinnvolle Nachfolgeplanung informiert die Unternehmensberaterin Ursula Unterberg-Wegener aus Oberhausen.



(firmenpresse) - Damit das Unternehmen nicht aus dem Ruder läuft

Man hofft es nie, dennoch ist es nie auszuschließen, dass man aus bestimmten Gründen unfähig ist, das Unternehmen zu leiten. Um das Unternehmen für diesen Fall abzusichern, sollte man rechtzeitig wichtige Entscheidungen treffen. Hierzu zählt auch die Übertragung einer Vollmacht. Diese befähigt den Begünstigten dazu, Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen und so dafür zu sorgen, dass es im Sinne des Inhabers weiter läuft. Nicht selten bleiben solche Regelungen missachtet. Das kann für das Unternehmen das Aus bedeuten. Um dem vorzubeugen, ist eine Auseinandersetzung mit dem Ausfallrisiko wichtig. Die Übertragung einer Vollmacht ist sinnvoll. Der Bevollmächtigte kann für das Unternehmen so lange wie notwendig entscheiden, wenn er vom Unternehmensinhaber bzw. den Geschäftsführern dazu ermächtigt worden ist. Bei allen Fragen der Nachfolgeregelung unterstützt eine professionelle Unternehmensberatung.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Unternehmensberaterin Ursula Unterberg-Wegener aus Oberhausen gerne jederzeit zur Verfügung.





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Datum: 19.02.2013 - 11:21 Uhr
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