Bundesrat: Antrag von Rheinland-Pfalz

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ID: 81935

Bundesrat: Antrag von Rheinland-Pfalz

Ministerin Conrad: "Anwohner besser vor Straßenlärm schützen"



(pressrelations) - Rheinland-Pfalz setzt sich in der morgigen Sitzung des Bundesrates dafür ein, dass Anwohner besser vor Straßenverkehrslärm geschützt werden können. Dies soll durch die Änderung von § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung geschehen – Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Antrag eingereicht.

Nach diesem Antrag sollen die Straßenverkehrsbehörden schon dann Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder nächtliche LKW-Fahrverbote anordnen können, wenn erhebliche Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Lärm vorliegen; bisher war dies nur bei unmittelbaren Gefahren möglich.

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad weist auf die Ergebnisse der Lärmkartierung hin: "Wir brauchen diese Regelung, weil eine Vielzahl von Bürgern an stark befahrenen Straßen Lärmbelastungen ausgesetzt ist, die nicht mehr nur als belästigend, sondern schon als gesundheitsgefährdend zu beurteilen sind." Die Neuregelung werde benötigt, um die Menschen auch kurzfristig vor zunehmendem Straßenlärm zu schützen.

So sind beispielsweise nach einer Erhebung für die alten Bundesländer mehr als 3 Prozent der Menschen nachts durch straßenverkehrsbedingte Lärmpegel über 65 dB(A) belastet. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung sieht zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung kurzfristigen Handlungsbedarf bereits ab 55 dB(A) nachts. Berechnungen bei der Lärmaktionsplanung haben gezeigt, dass bereits durch die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Stundenkilometer die Zahl der von hohem Straßenlärm Betroffenen um fast ein Drittel gemindert werden kann.

Conrad: "Die Kommunen benötigen mehr Spielraum für wirksame Maßnahmen gegen die Lärmbelastung. Die Kommunen, die meist besser als jede staatliche Behörde die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort kennen und ihr Verhalten vor Ort erklären müssen, werden verantwortungsvoll von dem neuen Instrumentarium Gebrauch machen." Im Übrigen hätten sich Städtetag und Städte- und Gemeindebund für die angestrebte Änderung ausgesprochen.




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Datum: 02.04.2009 - 18:41 Uhr
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