Badische Neueste Nachrichten: Informationsverweigerung
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- und freiwillig schon gar nicht. Journalisten, die einem Skandal auf
der Spur sind oder auch nur einem Skandälchen, kennen das: Tagelang
erreichen sie die zuständigen Ansprechpartner in Ministerien, Ämtern
und Behörden nicht, und wenn doch, dann beantworten die auch die
präzisesten Fragen noch mit freundlichen Allgemeinsätzen. So wird aus
der gesetzlich garantierten Informationspflicht eine subtile Form der
Informationsverweigerung. Die Bundesministerien, das Kanzleramt, die
Behörden des Bundes und geheimnisumwitterte Einrichtungen wie der
Bundesnachrichtendienst können sich nun noch stärker einmauern. Ein
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat die gängige Praxis für
unzulässig erklärt, mit der sich Journalisten bisher vor Gericht ihr
Recht auf Information erkämpft haben. Die Pressegesetze der Länder
gelten danach nicht im Hoheitsbereich des Bundes. Formal betrachtet
mag das sogar korrekt und nachvollziehbar sein, da es für den Bund
und seine Behörden jedoch keinen vergleichbaren Rechtsrahmen gibt,
werden viele Journalisten es jetzt noch schwerer haben, an ihre
Informationen zu kommen. So lange es kein Bundes-Pressegesetz gibt,
kann jeder Pressesprecher unliebsame Fragen mit einem dezenten
Hinweis auf das Urteil aus Leipzig abschmettern. Auch in einer
gefestigten Demokratie wie in Deutschland muss die Pressefreiheit
immer wieder neu gegen staatlichen Interventionismus und
formaljuristische Bedenkenträgerei verteidigt werden. Bisher ist das
Recht aus guten Gründen fast immer auf der Seite der Journalisten.
Wenn es für sie allerdings einen Unterschied macht, ob sie im
Einflussbereich des Bundes recherchieren oder bei einer
Landesbehörde, wird es nicht mehr lange dauern, bis ein Streit wie
der zwischen der "Bild"-Zeitung und dem BND vor dem
Bundesverfassungsgericht landet. Und das hat bisher im Zweifel stets
zugunsten der Presse entschieden.
Pressekontakt:
Badische Neueste Nachrichten
Klaus Gaßner
Telefon: +49 (0721) 789-0
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Datum: 20.02.2013 - 22:49 Uhr
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