Existenzgründerzuschuss - Hartnäckigkeit zahlt sich aus
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Zuschuss zu Lebenshaltungskosten in der einkommensschwachen Gründungsphase sichern
Für die Existenzgründer war es natürlich von Vorteil, dass es sich beim Existenzgründerzuschuss bis dato um einen Rechtsanspruch auf diese Förderung handelte. D.h. die Bewilligung der Unterstützung war, bei Erfüllung aller geforderten Fördervoraussetzungen, vergleichsweise sicher. Doch eines hat sich inzwischen grundlegend geändert. Aus dem Rechtsanspruch wurde eine Ermessensentscheidung. Somit gibt es bei der Vergabe dieser Förderung für die Agentur für Arbeit einen weiten Ermessensspielraum. Gerade der führt zurzeit nicht selten dazu, dass eine beantragte Förderung verwehrt wird.
Folgt dem Antrag auf Existenzgründerzuschuss ein standardisiertes Absageschreiben der Agentur für Arbeit, so sollte sich der Gründer nicht damit zufrieden geben. Denn Gründe die zu einer Ablehnung des Förderantrages führen, müssen klar benannt werden und sich individuell auf das geplante Vorhaben des Gründers beziehen. Ein Schriftlicher Widerspruch kann sich für den Existenzgründer lohen und letztendlich doch noch zu einer Bewilligung des Zuschusses führen. Zumal es inzwischen erste Gerichtsurteile gibt, die zugunsten der Gründer ausgefallen sind.
Fazit:
Gründer, die einen Existenzgründerzuschuss der Agentur für Arbeit beantragen können, sollten diese Chance unbedingt nutzen. Es ist jedoch schwieriger geworden, dass der Antrag auch in der gewünschten Zusage des Zuschusses mündet. Hier heißt es im Gespräch mit der Behörde gut vorbereitet zu sein. Als Basis für die Präsentation des Gründungsvorhabens dient ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan. Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit sollten Gründer im Zweifelsfall hartnäckig für die Förderung des eigenen Vorhabens argumentieren.
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Datum: 21.02.2013 - 09:22 Uhr
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