Risikolebensversicherung – Überkreuzversicherung spart Steuer
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Kommt es zum Ableben einer versicherten Person, ist der Erwerb der Versicherungssumme steuerfrei. Es entfällt die Anzeigepflicht des Versicherers gemäß § 33 Abs. 3 ErbStG, da die Versicherungssumme an niemand anderen als dem Versicherungsnehmer ausgezahlt wird“, klärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI auf.
Stirbt ein Elternteil einer Familie, ist nicht nur die menschliche Tragödie vorprogrammiert, sondern es brechen gleichzeitig die Einnahmen für den weiteren Lebensweg der Hinterbliebenen weg.
Gerade junge Familien besitzen häufig noch keine Existenzabsicherung bei einem plötzlichen Tod des Hauptverdieners. Aber auch der Elternteil, der zu Hause die Kinder erzieht, sollte entsprechend abgesichert sein. Stirbt dieser, muss der Hauptverdiener sein berufliches Engagement zurückschrauben oder für die Betreuung der Kinder zusätzliches Geld aufwenden.
Eine kostengünstige Alternative zur Absicherung des Risikos ist die Risikolebensversicherung. Für den To-desfall einer Person kann eine gewünschte Versicherungssumme vereinbart werden, um den Lebensunter-halt der Hinterbliebenen, die qualifizierte Ausbildung von Kindern oder Verbindlichkeiten von Hypothekendarlehen abzusichern.
Wenn die Vertragsgestaltung „Überkreuzversicherung“ gewählt wird, sollte zusätzliche eine schriftliche Vereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden. Die GVI stellt den Musterbrief „Rechtsnachfolge bei Überkreuzversicherung“ kostenlos zur Verfügung. Sie finden diesen im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 21.02.2013 - 13:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 819995
Anzahl Zeichen: 2092
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: (0 71 31) 91 33 2-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 21.02.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 535 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Risikolebensversicherung – Überkreuzversicherung spart Steuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“): Commerzbank AG vom Landgericht Lübeck zu Schadensersatz verurteilt ...
Berlin, 21.02.2013 – Nach telefonischer Auskunft hat das Landgericht Lübeck einem weiteren Anleger des IVG Euroselect Vierzehn (THE GHERKIN) Recht gegeben und einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung bejaht. Der Anleger sah sich weder korrekt über die mit dem Fonds verbunde
Internationale Ratingagenturen können in Deutschland möglicherweise verklagt werden ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Internationale Investitionen wachsen auch in der Bankbranche stetig an. Anleger sind in der Regel branchenfremd un
Anleger in S&K Immobilien könnten schwere Zeiten bevorstehen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach hat sich ein Betrugsverdacht gegen die Firma S&K, eine Immobiliengesellschaft mit Sitz in
Freiwillige Zusatzzahlungen des Arbeitgebers müssen im Arbeitsvertrag klar formuliert sein ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der




