Lebensversicherungen nicht kündigen, sondern beleihen oder verkaufen
Lebensversicherung-beleihen.net berichtet: Kündigung einer Lebensversicherung ist meist mit Verlust verbunden Bei finanziellen Engpässen besser eine Beleihung oder den Verkauf der LV erwägen

(firmenpresse) - (NL/9818646955) Lebensversicherung-beleihen.net: Kündigung einer Lebensversicherung ist meist mit Verlust verbunden Bei finanziellen Engpässen besser eine Beleihung oder den Verkauf der LV erwägen
Rund 89 Millionen Lebensversicherungsverträge sind deutschlandweit im Umlauf vielfach als Altersvorsorge für spätere Jahre geplant. Allerdings ändern sich Lebensumstände mitunter unerwartet rasch und die Versänderungen sind oft mit finanziellen Engpässen verbunden. Vielfach wird in solchen Situationen zur Kündigung der Lebensversicherung gegriffen: Dieser Schritt verspricht im ersten Moment weniger monatliche Belastungen sowie die Auszahlung der bisher eingezahlten Beiträge allerdings abzüglich sämtlicher entstandenen Abschluss- und Verwaltungskosten. Speziell in den ersten Jahren bedeutet die Kündigung damit gleichzeitig einen hohen finanziellen Verlust. Neben dem Minus in Euro und Cent entfällt außerdem der Versicherungsschutz.
Nicht kündigen, sondern beleihen
Als Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung empfiehlt sich ein Blick auf die Möglichkeit des sogenannten Policendarlehens. Bei dieser Beleihung von Kapitallebensversicherungen (bzw. fondsgebundenen Lebensversicherungen) profitiert der Versicherungsnehmer von vergleichsweise niedrigen Zinssätzen sowie schneller Verfügbarkeit des Geldbetrags. Bis zu 100 Prozent des Rückkaufswertes der Lebensversicherung sind möglich, wie der Anbieter-Vergleich auf http://www.lebensversicherung-beleihen.net/policendarlehen.html zeigt. Voraussetzung ist lediglich ein Mindestrückkaufswert, der zwischen den verschiedenen Angeboten variiert (ab 1.000 bis 10.000 Euro). Weiterer Pluspunkt: Da die vorhandene Lebensversicherung als Sicherheit dient, wird keine Schufa- oder Bonitätsprüfung für das Policendarlehen notwendig. Darüber hinaus bleiben Altersvorsorge und Versicherungsschutz trotz des Beleihens erhalten. Nicht beleihbar sind allerdings reine Risiko-Lebensversicherungen sowie betriebliche Direktversicherungen.
Mehr Informationen zum Policendarlehen sowie rund um den Verkauf von Lebensversicherungen finden Interessierte auf http://www.lebensversicherung-beleihen.net/
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Datum: 22.02.2013 - 09:00 Uhr
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